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Elektrogeräte-Servicepaket – mit Niederlassung in Deutschland (2026)

Elektrogeräte-Servicepaket – mit Niederlassung in Deutschland (2026)

Normaler Preis €349,00 EUR
Normaler Preis Verkaufspreis €349,00 EUR
Sale Ausverkauft
Leistungszeitraum
Anzahl

Kurz gesagt

Mit einer Niederlassung in Deutschland dürfen Sie sich selbst bei der stiftung ear registrieren – einen Bevollmächtigten brauchen Sie nicht. Die Pflichten bleiben davon unberührt: WEEE-Registrierung vor dem ersten Verkauf, jährlicher Garantienachweis, monatliche Mengenmitteilung und die Rücknahme der Altgeräte. Dieses Paket nimmt Ihnen die gesamte Abwicklung für ein Kalenderjahr ab.

Enthalten ist auch die insolvenzsichere Garantie nach § 7 ElektroG – aus unserem eigenen, bei der stiftung ear zugelassenen Herstellergarantiesystem. Sie benötigen dafür weder eine Bankbürgschaft noch eine Versicherungspolice.

Passt dieses Paket zu Ihnen?

  • Ja – Ihr Unternehmen hat eine Niederlassung in Deutschland, unabhängig davon, wo der Hauptsitz liegt.
  • Ja – Sie bringen Elektrogeräte erstmals auf den deutschen Markt: als Hersteller, Importeur oder unter eigener Marke.
  • Ja – Sie möchten die Behördenkommunikation und das Meldewesen vollständig abgeben.
  • Nein – Sie haben keine deutsche Niederlassung. Dann ist ein Bevollmächtigter gesetzlich vorgeschrieben: Servicepaket mit Bevollmächtigtem.
  • Nein – Ihre Geräte sind reine B2B-Geräte. Sprechen Sie uns vorher an.

Niederlassung oder nur Sitz im Ausland – warum das über den Preis entscheidet

§ 8 ElektroG stellt auf die Niederlassung ab, nicht auf den Firmensitz. Ein im Ausland eingetragenes Unternehmen mit deutscher Niederlassung braucht keinen Bevollmächtigten und fährt mit diesem Paket günstiger. Umgekehrt genügen eine deutsche Umsatzsteuer-Nummer, ein Lager oder ein Fulfillment-Dienstleister nicht – das sind keine Niederlassungen. Wenn Sie unsicher sind, prüfen wir Ihre Konstellation vor der Buchung.

Selbst erledigen oder abgeben?

Aufgabe Wenn Sie es selbst machen Mit diesem Paket
Zuordnung zur richtigen Geräteart Fehlzuordnung ist der häufigste Grund für Rückfragen und Verzögerungen Wir prüfen vor der Einreichung
Insolvenzsichere Garantie Bankbürgschaft oder Versicherung einzeln beschaffen und jährlich erneuern Enthalten, aus eigenem zugelassenem System
Monatliche Mengenmitteilung Jeden Monat selbst im ear-Portal, Fristen selbst überwachen Übernehmen wir
Abholanordnung der stiftung ear Reaktion regelmäßig innerhalb von 72 Stunden erforderlich; Entsorger selbst suchen und beauftragen Wir wickeln ab – Behältnisse, Termin, Erstbehandlungsanlage. Die Entsorgungskosten selbst werden nach Aufwand abgerechnet
Jahres-Statistik-Mitteilung Eigene Fristenkontrolle Übernehmen wir

Was Marktplätze und Behörden vor dem ersten Verkauf sehen wollen

  • Gültige WEEE-Registrierungsnummer – Amazon, eBay, Kaufland, OTTO und TEMU schalten Elektroartikel erst nach Prüfung frei; die Marktplatzbetreiber müssen die Registrierung ihrer Händler kontrollieren.
  • Nachweis der insolvenzsicheren Garantie – ohne ihn erteilt die stiftung ear für B2C-Gerätearten keine Registrierung.
  • WEEE-Nummer im Geschäftsverkehr – Impressum, Angebotsseiten und Rechnungen.
  • Kennzeichnung der Geräte – Symbol der durchgestrichenen Mülltonne sowie die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.

Was passiert, wenn die Registrierung fehlt

  • Bußgelder bis 100.000 EUR je Verstoß.
  • Vertriebsverbot bis zum vollständigen Nachweis der Konformität; Marktplätze sperren betroffene Angebote in der Regel sofort.
  • Gewinnabschöpfung – Umsätze und Gewinne aus nicht registrierten Produkten können eingezogen werden.
  • Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber, mit Anwalts- und Gerichtskosten.
  • Widerruf einer bestehenden Registrierung, wenn der Garantienachweis nicht jährlich erneuert wird.

Leistungsumfang

Enthalten Nicht enthalten
  • WEEE-Registrierung bei der stiftung ear – eine Marke, eine Geräteart
  • Aufnahme in unser kollektives Herstellergarantiesystem nach § 7 ElektroG, inklusive Garantienachweis
  • Monatliche Mengenmitteilung, Output-Meldungen und Jahres-Statistik-Mitteilung nach § 27 ElektroG
  • Abwicklung der Abholanordnungen der stiftung ear: Anforderung der Behältnisse nach § 15 ElektroG, Terminierung der Abholung nach § 16 ElektroG, Beauftragung einer geeigneten Erstbehandlungsanlage
  • Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Laufender Schriftverkehr mit der stiftung ear und Terminüberwachung
  • Mitteilung an die stiftung ear, wenn Sie das Inverkehrbringen dauerhaft aufgeben (§ 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG)
  • Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG – für Unternehmen mit Niederlassung nicht erforderlich
  • Die Entsorgungs- und Verwertungskosten selbst – Behältnisse, Transport und Behandlung werden nach Aufwand abgerechnet. Einen Pauschalpreis gibt es nur für Großgeräte, Kleingeräte, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik und Photovoltaikmodule bis 5 t Jahresinput (ElektroG-Entsorgung unter 5 t). Für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Lampen gibt es keinen Pauschalpreis
  • Die Abmeldung der Registrierung selbst – die Mitteilung über die dauerhafte Aufgabe übernehmen wir, den Abmeldeantrag bei der stiftung ear samt amtlicher Gebühren buchen Sie separat: Elektrogeräte-Abmeldung je Registrierung
  • Änderungen Ihrer Registrierungsdaten – Firmenname, Anschrift, gesetzlicher Vertreter oder Rechnungsdaten melden wir gegen Einzelpreis: Stammdaten- & Rechnungsänderung
  • Gebühren der stiftung ear – diese erhebt die Behörde direkt
  • Weitere Marken – separat buchbar: Marke nachmelden
  • Weitere Gerätearten – separat buchbar: Geräteart nachmelden
  • Mengen oberhalb der unten genannten Grenzen – Zusatzmengenpaket
  • Batterien im oder mit dem Gerät – dafür gilt zusätzlich das BattDG
  • Verpackungen – dafür gilt zusätzlich das VerpackDG
  • Reine B2B-Geräte

Ablauf und Termine

  1. Buchung im Shop. Mit dem Kauf erteilen Sie uns die erforderliche Vollmacht für die Abwicklung.
  2. Datenaufnahme. Firmendaten, Marke und Geräteart. Wir prüfen die Zuordnung, bevor der Antrag läuft.
  3. Garantienachweis. Aufnahme in unser zugelassenes Herstellergarantiesystem – ohne diesen Nachweis registriert die stiftung ear nicht.
  4. Antrag im ear-Portal. Sind Ihre Unterlagen vollständig, reichen wir innerhalb von 3 Werktagen ein und führen anschließend die Kommunikation. Über die Bearbeitungsdauer danach entscheidet die stiftung ear.
  5. Laufendes Jahr. Mitteilungspflichten, Fristenüberwachung und Abholkoordination liegen bei uns.

Wichtig: Die Registrierung muss vor dem ersten Verkauf vorliegen. Das ElektroG kennt keine Bagatellgrenze – die Pflicht greift ab dem ersten Stück.

Mengengrenzen des Pakets

Ausgelegt auf folgende Jahresmengen, jeweils eine Marke und eine Geräteart:

Geräteart bis
Lampen 200 kg
Wärmeüberträger 1 t
Bildschirmgeräte 1 t
Großgeräte über 50 cm (ohne Photovoltaikmodule) 5 t
Kleingeräte unter 50 cm 5 t
Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik unter 50 cm 5 t
Photovoltaikmodule 5 t

Bevor Sie Planmengen melden, müssen die entsprechenden Mengen im Shop erworben sein.

Häufige Fragen

Ich habe eine Niederlassung – brauche ich die insolvenzsichere Garantie trotzdem?

Ja. Die Garantie nach § 7 ElektroG hängt nicht an der Niederlassung, sondern an der Geräteart: Für alle B2C-Gerätearten ist sie zwingend und muss jährlich nachgewiesen werden. Sie ist in diesem Paket enthalten.

Was muss ich nach der Buchung selbst noch tun?

Ihre tatsächlichen Mengen melden. Sie teilen uns die in Verkehr gebrachten Gewichte mit; die Mitteilung an die stiftung ear übernehmen wir. Ändern sich Marke, Geräteart oder Firmendaten, geben Sie uns Bescheid – die Meldung an die Behörde läuft dann über uns.

Wir sind eine deutsche GmbH einer ausländischen Muttergesellschaft. Welches Paket gilt?

Entscheidend ist, wer die Geräte erstmals in Verkehr bringt. Tritt die deutsche Gesellschaft als Erstinverkehrbringer auf, ist dieses Paket richtig. Bringt die ausländische Mutter direkt in Verkehr und hat selbst keine Niederlassung, braucht sie einen Bevollmächtigten.

Ich bin schon bei der stiftung ear registriert. Kann ich wechseln?

Ja. Eine bestehende Registrierung bleibt bestehen; gewechselt wird das Garantiesystem. Die Umstellung ist zum Jahreswechsel am unkompliziertesten, weil der Garantienachweis ohnehin jährlich erneuert wird.

Mein Gerät enthält einen Akku. Ist der mit abgedeckt?

Nein – Gerät und Batterie sind zwei getrennte Registrierungen. Für das Gerät gilt das ElektroG, für die enthaltene Batterie zusätzlich das BattDG. Passende Leistungen: Batterien (BattDG).

Was gilt als B2C, wenn ich an Firmen verkaufe?

Entscheidend ist die mögliche Nutzung, nicht der Käufer. Geräte, die auch in Privathaushalten verwendet werden können, gelten als B2C – selbst bei ausschließlichem Verkauf an Unternehmen. Bei gemischter Nutzung („Dual Use“) erfolgt die Einstufung ebenfalls als B2C.

Was kostet mich eine Abholung zusätzlich?

Die Abwicklung ist im Paket enthalten, die Entsorgungskosten nicht. Behältnisse, Transport und Behandlung rechnen wir nach Aufwand ab; die Höhe hängt von Geräteart, Menge und Sammelgruppe ab.

Einen Festpreis gibt es nur für vier Gerätearten: Großgeräte, Kleingeräte, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Photovoltaikmodule – jeweils bis 5 t Jahresinput (ElektroG-Entsorgung unter 5 t). Für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Lampen gibt es keinen Pauschalpreis – Kältemittel, Bildschirme und Quecksilber machen die Behandlung aufwendig und im Preis schwankend.

Ab 5 t Jahresinput schreiben wir die Mengen aller teilnehmenden Kunden gebündelt aus (ElektroG-Entsorgung über 5 t). Das verbessert die Konditionen – die anfallenden Recyclingkosten tragen Sie auch dann nach Anfall.

Wie lange dauert es bis zur WEEE-Nummer?

Wir reichen innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang vollständiger Unterlagen ein. Die Prüfung selbst liegt bei der stiftung ear und dauert erfahrungsgemäß etwa einen Monat – ein Erfahrungswert, keine Zusage. Planen Sie Ihren Vertriebsstart entsprechend: Vor Erteilung der Nummer darf nicht verkauft werden.

Was passiert am Jahresende?

Der Preis gilt je Kalenderjahr. Wir melden uns rechtzeitig vor Ablauf zur Verlängerung. Geben Sie das Inverkehrbringen dauerhaft auf, übernehmen wir die Mitteilung an die stiftung ear (§ 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG). Die Abmeldung der Registrierung selbst ist eine separate Leistung – dort sind die amtlichen Gebühren der stiftung ear enthalten.

Weiterführend

Alle Leistungen rund um Elektrogeräte: Elektrogeräte (ElektroG / WEEE) · Nur die Garantie benötigt? Garantiepakete je Geräteart · Vertrieb eingestellt? WEEE-Abmeldung

Fragen vorab? +49 6196 5835357

Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und akzeptieren, und erteilen uns die erforderliche Vollmacht.

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