Kategorie: Batterien (BattDG)

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren. Seit dem 18. August 2025 müssen Hersteller ohne deutsche Niederlassung nach der EU-Batterieverordnung einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Registrierung bei der stiftung ear und laufende Kontoführung
  • Bevollmächtigter für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland
  • Anbindung an ein zugelassenes Rücknahmesystem
  • Sammlung und Recycling von Altgerätebatterien
  • Melde- und Informationspflichten gegenüber dem Umweltbundesamt
  • Nachmeldung zusätzlicher Marken und Batteriekategorien
  • Abmeldung einzelner Registrierungen

Die Mengengrenzen unterscheiden sich je Paket. Für Industrie-, Starter- oder Fahrzeugbatterien sprechen Sie uns bitte direkt an.

Welches Paket passt? Drei Fälle sind zu unterscheiden: Sie haben eine deutsche Niederlassung und ein bestehendes ear-Konto; Sie haben eine Niederlassung, aber noch kein Konto; oder Sie haben keine Niederlassung und benötigen einen Bevollmächtigten. Für jeden Fall gibt es ein eigenes Paket – die Preise unterscheiden sich entsprechend.

Vertreiben Sie zusätzlich Elektrogeräte, gelten die Pflichten nach ElektroG parallel. Stammdatenänderungen bei der Behörde finden Sie unter Stammdaten- & Rechnungsänderung.

Zwei Bausteine, ein Anbieter. Hersteller ohne deutsche Niederlassung brauchen einen Bevollmächtigten und die Anbindung an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Die ECOPV-EU GmbH ist beides: Ihr Bevollmächtigter und selbst eine zugelassene OfH. Die meisten Dienstleister können nur eines von beidem und vermitteln Sie für den Rest weiter.