Kategorie: ElektroG-Garantie

Die insolvenzsichere Garantie ist eine gesetzlich vorgeschriebene Absicherung nach § 7 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Sie stellt sicher, dass Rücknahme und Entsorgung Ihrer Geräte auch im Insolvenzfall finanziert sind – und ist Voraussetzung für die Registrierung bei der stiftung ear.

Die Garantie kommt aus eigenem Haus. Die ECOPV-EU GmbH betreibt ein bei der stiftung ear zugelassenes Herstellergarantiesystem, geführt in der Liste zugelassener Herstellergarantiesysteme unter dem Systemnamen Authorized Representative Guarantee. Sie können die Garantie deshalb auch dann hier beziehen, wenn Registrierung und Bevollmächtigung bereits anderweitig geregelt sind – ohne Paketbindung und ohne zweiten Vertragspartner.

Für wen diese Pakete sind:

  • Hersteller mit Niederlassung in Deutschland, die selbst bei der stiftung ear registriert sind und nur den Garantienachweis benötigen.
  • Bevollmächtigte, die für Hersteller ohne deutsche Niederlassung auftreten. Die Garantie wird je Geräteart und je vertretenem Hersteller gestellt: Wer mehrere Hersteller vertritt, benötigt entsprechend mehrere Nachweise.

Wir stellen die Garantie je Geräteart als Tonnagen-Paket bereit – inklusive Puffer und Garantiejahr. Wählbar sind die Garantiejahre 2024, 2025 und 2026:

  • Großgeräte und Kleingeräte
  • Bildschirmgeräte
  • Wärmeüberträger
  • Lampen und Gasentladungslampen
  • Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Große und kleine Photovoltaikmodule

Garantienachweis innerhalb von 24 Stunden. Die angegebenen Preise sind netto; Gebühren der stiftung ear sind nicht enthalten.

Ab einer Planmenge über 10 t je Geräteart erstellen wir ein individuelles Angebot – senden Sie uns dazu Ihre Mengen je Geräteart.

Unsicher bei der Einordnung? Die Zuordnung eines Geräts zur richtigen Geräteart entscheidet über Paket und Preis. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Kategorie Ihr Gerät gehört, klären wir das vorab mit Ihnen.

Warum eine Garantie verlangt wird. Sie sichert die Entsorgung Ihrer Geräte auch dann ab, wenn Sie als Hersteller künftig nicht mehr am Markt sind. Deshalb ist sie Voraussetzung der Registrierung und jährlich zu erneuern. Die Garantie wird je Geräteart gestellt, nicht je Unternehmen: Wer Geräte aus mehreren Kategorien vertreibt, benötigt entsprechend mehrere Pakete.

Was ohne gültigen Nachweis passiert. Vor der Erteilung: Der Registrierungsantrag wird nicht positiv beschieden – und ohne Registrierung gilt ein Vertriebsverbot. Nach der Erteilung: Läuft die Garantie aus und wird sie nicht erneuert, kann die stiftung ear die Registrierung widerrufen. Marktplätze sperren die betroffenen Angebote, sobald die Registrierungsnummer ungültig wird. Die Erneuerung ist der Punkt, der in der Praxis am häufigsten übersehen wird.

Die zugehörige Registrierung erfolgt über Elektrogeräte (ElektroG / WEEE); die Entsorgung selbst deckt ElektroG-Entsorgung ab. Das Gegenstück für Batterien ist unsere OfH nach § 8 BattDG – beide Systeme im Überblick unter Garantie & OfH.

Stand: 19. September 2026