ECOPV-EU
Elektrogeräte-Servicepaket mit Bevollmächtigtem – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
Elektrogeräte-Servicepaket mit Bevollmächtigtem – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
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WEEE ist die gängige Abkürzung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Waste Electrical and Electronic Equipment). Die Pflichten der Hersteller bei Rücknahme und Recycling dieser Altgeräte regeln auf europäischer Ebene die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU und in Deutschland das ElektroG.
Alle Hersteller und Importeure sind gesetzlich verpflichtet,
- die Mengen aller von ihnen in Verkehr gebrachten Geräte der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) mitzuteilen;
- ihre Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzunehmen, fachgerecht zu recyceln und alle dabei anfallenden Schadstoffe gesetzeskonform mit geeigneten Behandlungsverfahren zu entsorgen.
Wir unterstützen Sie umfassend dabei, alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Unser Servicepaket umfasst folgende Leistungen:
- Registrierung des Vertragspartners bei der stiftung ear
- Benennung eines Bevollmächtigten nach § 8 ElektroG
- Mitteilung an die stiftung ear über die dauerhafte Einstellung des Inverkehrbringens von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG
- Einbindung in ein B2C-Finanzierungssystem über einen Garantievertrag
- Bereitstellung geeigneter Behältnisse gemäß § 15 ElektroG
- Zeitnahe Abholung der B2C-Altgeräte nach Abholanordnung der stiftung ear und Bereitstellung neuer leerer Behältnisse gemäß § 16 ElektroG
- Wiederverwendung der Altgeräte oder Übergabe an eine geeignete Erstbehandlungsanlage
- Erfüllung aller Mitteilungspflichten gegenüber der stiftung ear gemäß § 27 ElektroG, einschließlich der monatlichen Mengenmitteilungen (Input), der Output-Meldungen und der Jahres-Statistik-Mitteilung
- Regelmäßige Kommunikation mit der stiftung ear
Umfang und Konditionen
| Preis | 450 € netto pro Kalenderjahr, zzgl. MwSt. |
|---|---|
| Enthalten | Bevollmächtigter, Registrierung bei der stiftung ear, Mengenmitteilungen sowie die insolvenzsichere Garantie nach § 7 ElektroG im Rahmen der unten genannten Mengengrenzen |
| Nicht enthalten | Recyclingkosten, Gebühren der stiftung ear sowie die gesetzliche Umsatzsteuer |
| Dauer bis zur Registrierung | 6–8 Wochen |
| Meldefrequenz | monatlich |
| Zusätzliche Geräteart | 99 € je Nachmeldung |
| Zusätzliche Marke | 69 € je Nachmeldung |
| Abmeldung | 15 € je Registrierung |
Das ECOPV-EU-Servicepaket nach ElektroG ist für Kunden ausgelegt, die jährlich höchstens folgende Mengen in Verkehr bringen:
- bis 200 kg Lampen
- bis 1 t Wärmeüberträger
- bis 1 t Bildschirmgeräte
- bis 5 t Großgeräte über 50 cm (ohne Photovoltaikmodule)
- bis 5 t Kleingeräte unter 50 cm
- bis 5 t kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik unter 50 cm
- bis 5 t Photovoltaikmodule
- eine Geräteart
- eine Marke
Weitere Gerätearten oder Marken können Sie separat in unserem Shop nachbuchen.
Übersteigen Ihre tatsächlich in Verkehr gebrachten Mengen diese Grenzen, können Sie ein Zusatzmengenpaket erwerben.
Werden Ihre Elektrogeräte ausschließlich gewerblich und nicht in privaten Haushalten genutzt, sprechen Sie uns bitte vorab an.
Bitte beachten Sie: Bevor Sie Planmengen melden, müssen Sie ausreichende Mengen in unserem Shop erworben haben.
Mit Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und akzeptieren, und erteilen uns die erforderliche Vollmacht, die betreffenden Angelegenheiten in Ihrem Namen zu erledigen.
Die Preise gelten jeweils für ein Kalenderjahr.
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