Kategorie: Garantie für Bevollmächtigte

Bevollmächtigte übernehmen die ElektroG-Pflichten für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland. Dazu gehört auch der Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie nach § 7 ElektroG für die vertretenen B2C-Geräte.

Wir stellen die Garantie je Geräteart als Tonnagen-Paket bereit, inklusive Puffer und Garantiejahr – wählbar sind 2024, 2025 und 2026. Der Garantienachweis liegt innerhalb von 24 Stunden vor.

Unsicher bei der Einordnung? Die Zuordnung eines Geräts zur richtigen Geräteart entscheidet über Paket und Preis. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Kategorie Ihr Gerät gehört, klären wir das vorab mit Ihnen.

Die angegebenen Preise sind netto; Gebühren der stiftung ear sind nicht enthalten. Ab einer Planmenge über 10 t je Geräteart erhalten Sie ein individuelles Angebot.

Wer diese Pakete braucht. Sie richten sich an Bevollmächtigte, die für ausländische Hersteller auftreten – nicht an Hersteller mit eigener deutscher Niederlassung. Für diese gilt Garantie für Hersteller.

Die Garantie wird je Geräteart und je vertretenem Hersteller gestellt. Vertreten Sie mehrere Hersteller, benötigen Sie entsprechend mehrere Nachweise.

Die Benennung als Bevollmächtigter sowie die zugehörige Registrierung laufen über Elektrogeräte (ElektroG / WEEE). Abholanordnungen deckt ElektroG-Entsorgung ab.

Als Bevollmächtigter für ElektroG und BattDG tritt die ECOPV-EU GmbH auf. Bevollmächtigung und Garantie kommen damit aus einer Hand – Sie brauchen für beide Bausteine nur einen Vertragspartner.