ECOPV-EU
Elektrogeräte (B2C) – Geräteart nachmelden, mit Niederlassung in Deutschland
Elektrogeräte (B2C) – Geräteart nachmelden, mit Niederlassung in Deutschland
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Für alle Elektrogeräte, die Sie in Verkehr bringen, ist eine behördliche Registrierung gesetzlich vorgeschrieben und aktiv zu beantragen. B2C-Elektrogeräte sind Geräte, die für die Nutzung in privaten Haushalten bestimmt sind – in der Regel also in privaten Wohnräumen, insbesondere Wohnungen, einschließlich zugehöriger Grundstücks- und Gebäudeflächen.
Bitte halten Sie Ihre Registrierungsdaten bei der Behörde stets aktuell. Erweitern Sie Ihr Sortiment um Geräte, die Ihre bestehende Registrierung noch nicht abdeckt, können Sie hier eine zusätzliche Geräteart nachmelden.
Jede Geräteart ist gesondert zu registrieren. Möchten Sie mehrere Gerätearten nachmelden, legen Sie diesen Artikel bitte entsprechend oft in den Warenkorb.
Nach Ihrer Bestellung kontaktieren wir Sie umgehend, um alle für die Nachmeldung erforderlichen Angaben aufzunehmen.
Welcher Geräteart Ihre neuen Geräte zuzuordnen sind, können Sie anhand der Einordnungshilfen auf der Plattform der stiftung ear prüfen.
Sie möchten stattdessen eine neue Marke melden? Die Nachmeldung einer zusätzlichen Marke unter bereits registrierten Gerätearten ist eine eigene Leistung – siehe Elektrogeräte (B2C) – Marke nachmelden, 25 €.
Nach Abschluss der Registrierung stellt Ihnen die stiftung ear ihre Gebühren in Rechnung; die Zahlung ist umgehend über die offiziellen Zahlungswege der stiftung ear zu leisten.
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