Kategorie: Verpackungen (VerpackDG / PPWR)

Das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) verpflichtet Hersteller und Vertreiber, Verpackungen zu registrieren, zu lizenzieren und Mengen zu melden. Für Transportverpackungen und ab bestimmten Mengen gelten zusätzliche Pflichten.

Unser Leistungsumfang:

  • Rücknahme und Recycling von Transportverpackungen – mit und ohne deutsche Niederlassung
  • Abholung vor Ort und jährliche Mengenmeldung
  • Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG durch einen bei der ZSVR registrierten Prüfer

Zur Vollständigkeitserklärung: Sie wird erst ab bestimmten Mengenschwellen verpflichtend. Prüfen Sie Ihre Jahresmengen, bevor Sie beauftragen.

Transportverpackung ist nicht Verkaufsverpackung. Diese Leistungen decken Transportverpackungen ab – also Umverpackungen für den Versand. Die Systembeteiligung für Verkaufsverpackungen im LUCID-Register ist davon zu trennen.

Korrekturen an bereits abgegebenen Meldungen sowie Änderungen an Rechnungs- und Stammdaten Ihres Servicevertrags laufen über Stammdaten- & Rechnungsänderung. Wenn Sie zunächst den Überblick über alle vier Pflichtenkreise brauchen, beginnen Sie mit Beratung & Schulungen.

Bevollmächtigter für Verpackungen: ECOPACK GmbH. Seit Geltung der PPWR können ausländische Anbieter sich nicht mehr selbst im Verpackungsregister LUCID anmelden – die Benennung eines in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten ist zwingend. Diese Rolle übernimmt für Sie die ECOPACK GmbH.