Häufige Fragen zur EPR-Compliance in Deutschland
Diese FAQ beantwortet Fragen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland – für Elektrogeräte (ElektroG/WEEE), Batterien (BattDG), Verpackungen (VerpackDG/PPWR) und Einwegkunststoffe (EWKFondsG). Geschrieben für Hersteller, Importeure und Onlinehändler, die nach Deutschland verkaufen – mit oder ohne Niederlassung in Deutschland.
Geltungsbereich: Deutschland. EPR ist national geregelt: Eine deutsche Registrierung gilt nicht in anderen EU-Ländern. Zu unseren Leistungen in weiteren EU-Ländern siehe den Abschnitt Andere EU-Länder. Stand: 19. September 2026.
Inhalt
- Fristen und Stichtage in Deutschland auf einen Blick
- Grundlagen: Wen betrifft die Herstellerverantwortung in Deutschland?
- Elektrogeräte: ElektroG und WEEE-Registrierung
- Batterien: BattDG und Registrierung bei der stiftung ear
- Verpackungen: VerpackDG, PPWR und Verpackungsregister LUCID
- Einwegkunststoffe: EWKFondsG und DIVID
- Kosten, Ablauf und Leistungsumfang
- Bestandskunden: Wechsel, Nachmeldung, Abmeldung
- Andere EU-Länder
- Über ECOPV-EU
Fristen und Stichtage in Deutschland auf einen Blick
| Rechtsbereich | Pflicht | Termin |
|---|---|---|
| ElektroG (WEEE) | Registrierung bei der stiftung ear, insolvenzsichere Garantie nach § 7 ElektroG bei B2C-Geräten | vor dem ersten Inverkehrbringen |
| ElektroG (WEEE) | Mengenmitteilung im ear-Portal | monatlich |
| ElektroG (WEEE) | Jahres-Statistik-Mitteilung | jährlich |
| ElektroG (WEEE) | Rücknahme von Einweg-E-Zigaretten an allen Verkaufsstellen | seit 1. Juli 2026 |
| BattDG | Registrierung bei der stiftung ear und Beteiligung an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) | vor dem ersten Inverkehrbringen |
| BattDG | Zuordnung jeder Registrierung im Batterieregister zu einer zugelassenen OfH; ohne Zuordnung gilt die Registrierung als unvollständig | seit 15. Januar 2026 |
| BattDG | Benennung eines Bevollmächtigten in Deutschland für Hersteller ohne deutsche Niederlassung | seit 18. August 2025 |
| BattDG | Ablösung des alten Batteriegesetzes (BattG) | in Kraft seit 7. Oktober 2025 |
| VerpackDG / PPWR | Ablösung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) | in Kraft seit 12. August 2026 |
| VerpackDG | Registrierung im Verpackungsregister LUCID, Systembeteiligungsvertrag, Datenmeldung | vor dem ersten Inverkehrbringen, danach laufend |
| VerpackDG | Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG | jährlich zum 15. Mai für das Vorjahr |
| PPWR | Leerraumgrenzen, Design for Recycling, Mindestrezyklatanteile | ab 2030 |
| EWKFondsG | Meldung der Vorjahresmengen über die Plattform DIVID | jährlich zum 15. Mai für das Vorjahr |
Grundlagen: Wen betrifft die Herstellerverantwortung in Deutschland?
Für welche Produkte gilt die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) in Deutschland?
Die erweiterte Herstellerverantwortung greift bei Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE), Batterien, Verpackungen sowie Einwegkunststoffprodukten, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Für jeden dieser vier Bereiche gilt ein eigenes Gesetz, ein eigenes Register und eine eigene Meldepflicht – eine Registrierung deckt die anderen nicht mit ab.
Gibt es eine Mindestmenge, unter der ich nichts tun muss?
Nein. Bei der Einwegkunststoffabgabe gilt die Pflicht ab dem ersten Gramm. Davon zu unterscheiden ist die Prüfschwelle – ab 100 kg je Produktkategorie und Jahr müssen die gemeldeten Daten von einer unabhängigen prüfenden Stelle bestätigt werden. Auch bei WEEE, Batterien und Verpackungen führen kleine Mengen nicht automatisch zu einer Befreiung; sie wirken sich allenfalls auf die Höhe der Entgelte aus.
Was ist der Unterschied zwischen Registrierung, Systembeteiligung und Bevollmächtigtem?
Das sind drei verschiedene Dinge, die häufig verwechselt werden:
- Registrierung – der Eintrag im amtlichen Register: bei der stiftung ear für Elektrogeräte und Batterien, im Verpackungsregister LUCID für Verpackungen. Die Registrierung in LUCID selbst ist gebührenfrei.
- Systembeteiligung – nur bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen. Hier reicht die Registrierung nicht: Sie benötigen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System und müssen Ihre Verpackungsmengen regelmäßig melden – auch gegenüber dem Verpackungsregister LUCID (Datenmeldung).
- Bevollmächtigter – eine in Deutschland niedergelassene Person oder Firma, die ein Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland beauftragt, dessen Pflichten im eigenen Namen zu erfüllen. Pro Hersteller darf nur ein Bevollmächtigter für alle Marken und Gerätearten benannt werden. Die Beauftragung muss schriftlich und in deutscher Sprache erfolgen und von beiden Seiten unterzeichnet sein.
Ein Bevollmächtigter ersetzt die Registrierung also nicht – er ist derjenige, der sie für Sie vornimmt und hält.
Brauche ich einen Bevollmächtigten, wenn ich eine Niederlassung in Deutschland habe?
Nein. § 8 ElektroG verlangt einen Bevollmächtigten nur von Herstellern ohne Niederlassung im Geltungsbereich des Gesetzes. Entscheidend ist die Niederlassung, nicht der Sitz: Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, registriert sich selbst. Für beide Fälle gibt es getrennte Pakete – mit Niederlassung und ohne Niederlassung mit Bevollmächtigtem.
Was brauchen ausländische Unternehmen, um in Deutschland vollständig compliant zu sein?
In jedem Rechtsbereich brauchen Sie zwei Dinge, nicht eines:
- ElektroG / WEEE: einen deutschen Bevollmächtigten – die ECOPV-EU GmbH – und eine insolvenzsichere Garantie nach § 7 ElektroG.
- BattDG / Batterien: eine Registrierung bei der stiftung ear und die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH).
- VerpackDG / Verpackungen: die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und einen Systembeteiligungsvertrag mit einem dualen System.
Was passiert, wenn ich ohne Registrierung nach Deutschland verkaufe?
Es gilt ein Vertriebsverbot – sofort, nicht erst nach einer Frist. Hinzu kommen Bußgelder, Abmahnungen durch Wettbewerber und die Sperrung Ihrer Angebote auf Marktplätzen, weil deren Betreiber die Registrierungsnummern prüfen müssen. Bei Verpackungen und Einwegkunststoffen sind zusätzlich die nicht gemeldeten Vorjahresmengen nachzumelden.
Gilt meine deutsche Registrierung auch in anderen EU-Ländern?
Nein. Die EPR-Pflichten sind national geregelt: Jedes EU-Land hat eigene Register, eigene Fristen und eigene Regeln für Bevollmächtigte. Wer in mehrere Länder verkauft, braucht in jedem Zielland eine eigene Registrierung. Siehe den Abschnitt Andere EU-Länder.
Elektrogeräte: ElektroG und WEEE-Registrierung in Deutschland
Wer gilt nach dem ElektroG als „Hersteller“?
Nicht nur, wer die Geräte physisch herstellt. Als Hersteller gilt auch, wer Elektrogeräte nach Deutschland einführt oder sie als ausländischer Händler direkt an Endkundinnen und Endkunden in Deutschland versendet. Die passenden Pakete finden Sie unter Elektrogeräte (ElektroG / WEEE).
Brauche ich eine WEEE-Nummer, um auf Amazon, eBay oder Kaufland zu verkaufen?
Ja. Marktplatzbetreiber müssen nach dem ElektroG prüfen, ob ihre Händler für die angebotenen Gerätearten registriert sind. Ohne gültige WEEE-Registrierungsnummer wird das Angebot gesperrt oder gar nicht erst freigeschaltet. Die Nummer ist herstellerbezogen und deckt genau die Marken und Gerätearten ab, die in Ihrer Registrierung eingetragen sind – kommt eine Marke hinzu, muss sie nachgemeldet werden.
Was ist die insolvenzsichere Garantie nach § 7 ElektroG – und wer braucht sie?
Sie ist Pflicht für alle Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (B2C), und Voraussetzung für die Registrierung. Die Garantie stellt sicher, dass die Entsorgung Ihrer Altgeräte auch dann finanziert ist, wenn Ihr Unternehmen zahlungsunfähig wird. Sie wird je Geräteart gestellt und für jedes Jahr erneuert. Reine B2B-Geräte brauchen keine Garantie. Die Preise je Geräteart finden Sie unter Garantie für Hersteller.
Wie lange dauert die WEEE-Registrierung in Deutschland?
Wir reichen Ihren Antrag innerhalb von 3 Werktagen ein, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind. Wie lange die stiftung ear danach für die Erteilung braucht, entscheidet die Behörde: erfahrungsgemäß 6 bis 8 Wochen je Geräteart. Das ist ein Erfahrungswert, kein zugesichertes Ergebnis. Planen Sie den Verkaufsstart entsprechend – vor der Erteilung dürfen Sie nicht in Verkehr bringen.
Was hat sich mit dem ElektroG4 geändert?
Die vierte Novelle hat Lücken im Onlinehandel geschlossen: Betreiber von E-Commerce-Marktplätzen müssen prüfen, ob ihre Händler eine gültige WEEE-Nummer besitzen. Seit dem 1. Juli 2026 müssen außerdem alle Verkaufsstellen – auch Kioske und Tankstellen – Einweg-E-Zigaretten zurücknehmen.
Batterien: BattDG und Registrierung bei der stiftung ear
Wer ist vom BattDG betroffen?
Nicht nur Batteriewerke. Betroffen sind Hersteller, die Batterien in Deutschland produzieren; Importeure, die Batterien aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland bringen – einschließlich Batterien, die in Geräten wie Laptops, E-Bikes oder Powerbanks verbaut sind; sowie ausländische Händler, die direkt an deutsche Kundschaft liefern.
Welche Batterien sind reguliert?
Fünf Batteriekategorien: Gerätebatterien (Haushaltsbatterien, Knopfzellen), LV-Batterien (Batterien für leichte Verkehrsmittel) wie E-Bikes und E-Scooter, Starterbatterien, Industriebatterien einschließlich stationärer Speicher sowie Elektrofahrzeugbatterien. Jede Kategorie wird einzeln registriert; die Pakete dazu stehen unter Batterien (BattDG).
Welche Schritte sind bei Batterien zwingend?
Zwei, und beide sind Pflicht. Erstens die Registrierung: Jeder Hersteller braucht eine gültige Registrierungsnummer (Batt-Reg.-Nr.) bei der stiftung ear – ohne sie gilt ein sofortiges Vertriebsverbot. Zweitens die Beteiligung an einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH).
Seit wann muss jede Batterie-Registrierung einer OfH zugeordnet sein?
Seit dem 15. Januar 2026. Jede Registrierung im Batterieregister der stiftung ear muss einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung zugeordnet sein; fehlt die Zuordnung, gilt die Registrierung als unvollständig. Den Nachweis führen Sie über eine PIN, die Sie von der OfH erhalten und in Ihrem Konto im ear-Portal hinterlegen. Wenn Ihre Registrierung bereits besteht und nur die OfH fehlt, buchen Sie die OfH-Beteiligung für Gerätebatterien einzeln.
Wie lange dauert die Batterie-Registrierung?
Die Registrierung nach BattDG geht deutlich schneller als die WEEE-Registrierung. Wir reichen innerhalb von 3 Werktagen ein, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind; die Erteilung durch die stiftung ear dauert erfahrungsgemäß wenige Werktage. Auch das ist ein Erfahrungswert, kein zugesichertes Ergebnis. Die OfH-Beteiligung muss zum Verkaufsstart ebenfalls stehen.
Was hat sich mit dem BattDG geändert?
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) ist am 7. Oktober 2025 in Kraft getreten und hat das alte Batteriegesetz (BattG) vollständig abgelöst. Es setzt die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 auf nationaler Ebene um. Seit dem 18. August 2025 müssen Hersteller ohne deutsche Niederlassung zudem einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.
Verpackungen: VerpackDG, PPWR und Verpackungsregister LUCID
Ist das Verpackungsgesetz (VerpackG) abgeschafft?
Ja. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde am 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) abgelöst – das deutsche Begleitgesetz zur unmittelbar geltenden EU-Verpackungsverordnung (PPWR).
Was ist die PPWR, und was hat sich am 12. August 2026 geändert?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine EU-Verordnung, die seit dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt. Sie ersetzt die bislang unterschiedlichen nationalen Verpackungsregeln durch einheitliche EU-Anforderungen. Das VerpackDG regelt die nationale Durchführung – Zuständigkeiten, Register und Verfahren.
Was brauche ich als ausländischer Onlinehändler für Verpackungen in Deutschland?
Drei Dinge: einen Bevollmächtigten nach § 5 VerpackDG, die Registrierung im Verpackungsregister LUCID und einen Systembeteiligungsvertrag. Danach melden Sie Ihre Mengen laufend an LUCID und an das duale System. Wir übernehmen das komplett – siehe Verpackungs-Servicepakete für Deutschland. Die Entgelte des dualen Systems richten sich nach Material und Menge und werden separat abgerechnet.
Was ist die Vollständigkeitserklärung (VE), und ab welcher Menge brauche ich sie?
Die VE ist eine jährlich bis zum 15. Mai zu hinterlegende Bestätigung Ihrer Vorjahresmengen – erforderlich, sobald Sie eine der gesetzlichen Mengenschwellen erreichen: 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe und Karton oder 30 t Leichtverpackungen. Es genügt, wenn eine dieser Schwellen erreicht wird. Hinterlegen darf die VE nur ein registrierter Prüfer – siehe Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG.
Gilt jetzt ein Verbot von Leerraum in Versandkartons?
Noch nicht. Die Leerraumgrenzen für Versandverpackungen greifen ab 2030 – gemeinsam mit den Design-for-Recycling-Anforderungen und den verbindlichen Mindestrezyklatanteilen bei Kunststoffverpackungen.
Kann ich vorhandene Verpackungen aufbrauchen?
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Übergangsregelungen. Verpackungsbestände, die nachweislich vor dem 12. August 2026 hergestellt und in Verkehr gebracht wurden, genießen Bestandsschutz und dürfen aufgebraucht werden. Es bestehen Ausnahmen – ob Ihre Bestände darunterfallen, prüfen wir im Einzelfall.
Einwegkunststoffe: EWKFondsG und DIVID
Wer gilt nach dem EWKFondsG als „Hersteller“?
Entscheidend ist nicht, wer das Produkt herstellt, sondern wer es zuerst auf dem deutschen Markt bereitstellt. Das umfasst inländische Hersteller und Abfüller, Importeure sowie ausländische Onlinehändler, die direkt nach Deutschland versenden. Ohne Niederlassung in Deutschland brauchen Sie einen Bevollmächtigten für Einwegkunststoffe.
Welche Produkte fallen unter die Einwegkunststoffabgabe?
Unter anderem: To-go-Lebensmittelbehälter, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter bis 3 Liter, leichte Kunststofftragetaschen, Feuchttücher, Luftballons und Tabakfilter sowie bestimmte Feuerwerkskörper mit Kunststoffanteil.
Wann ist die EWKFondsG-Meldung fällig?
Jeweils bis zum 15. Mai für das vorangegangene Kalenderjahr, über die Plattform DIVID. Gemeldet wird das exakte Gewicht in Kilogramm der in Verkehr gebrachten Produkte. Nach der Meldung im Mai setzt das Umweltbundesamt Ihre individuelle Abgabe fest.
Kosten, Ablauf und Leistungsumfang
Was kostet die EPR-Compliance in Deutschland?
Alle Preise stehen offen im Shop – Sie müssen dafür nicht anfragen. Eine Übersicht aller Servicepakete nach Rechtsbereich finden Sie auf der Seite Preise. Alle Beträge sind Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer und decken unsere Dienstleistung ab; die Gebühren der Behörden und Systeme kommen hinzu (siehe nächste Frage).
Was ist in unseren Servicepaketen nicht enthalten?
Unsere Preise decken unsere Dienstleistung ab. Nicht enthalten sind:
- Gebühren der stiftung ear
- Entgelte für die Systembeteiligung bei Verpackungen (duales System)
- die Einwegkunststoffabgabe (Meldung über DIVID)
- Kosten einer unabhängigen prüfenden Stelle, wo eine Prüfung gesetzlich vorgeschrieben ist
- Kosten für Abholung und Entsorgung von Altgeräten
- die gesetzliche Umsatzsteuer
Diese Beträge werden von Behörden beziehungsweise Systemen direkt erhoben und richten sich nach Ihren gemeldeten Mengen. Wir weisen sie offen aus, statt sie pauschal in einen Paketpreis einzurechnen.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab?
In vier Schritten: Sie buchen das passende Paket im Shop; wir fordern die benötigten Unterlagen an; wir reichen innerhalb von 3 Werktagen bei der zuständigen Stelle ein, sobald die Unterlagen vollständig sind; nach Erteilung übernehmen wir die laufenden Mitteilungs- und Meldepflichten für den gebuchten Leistungszeitraum. Unsicher, was Sie brauchen? Der Compliance-Check klärt das vorab.
Bestandskunden: Wechsel, Nachmeldung, Abmeldung
Ich habe bereits eine WEEE-Nummer. Muss ich neu anfangen, wenn ich einen Bevollmächtigten beauftrage?
Nicht zwangsläufig – aber der Wechsel muss sauber ablaufen. Pro Hersteller darf nur ein Bevollmächtigter für alle Marken und Gerätearten benannt sein. Die stiftung ear bestätigt zunächst die Bevollmächtigung; erst danach wird der Registrierungsantrag bearbeitet. Nach Erteilung erscheint der Bevollmächtigte im Verzeichnis der registrierten Hersteller mit dem Hinweis, dass er als Bevollmächtigter handelt. Endet eine bestehende Bevollmächtigung, widerruft die stiftung ear die darüber gehaltenen Registrierungen – ein Wechsel sollte deshalb nie ohne geordnete Übergabe erfolgen. Sagen Sie uns vorab, was bereits besteht, dann planen wir den Übergang.
Wie melde ich zusätzliche Marken, Gerätearten oder Batteriekategorien nach?
Marken, Gerätearten und Batteriekategorien sind Bestandteil Ihrer Registrierung – kommt eine hinzu, muss sie nachgemeldet werden. Dafür gibt es bei uns eigene Positionen, getrennt nach Elektrogeräten und Batterien sowie danach, ob Sie eine Niederlassung in Deutschland haben. Einen neuen Servicevertrag brauchen Sie dafür nicht.
Wie melde ich eine Registrierung ab, wenn ich nicht mehr nach Deutschland verkaufe?
Die Abmeldung ist ein eigener Vorgang – sie passiert nicht automatisch, wenn Sie den Verkauf einstellen. Zwei Dinge sind zu trennen: die Mitteilung an die zuständige Behörde, dass Sie das Inverkehrbringen dauerhaft aufgeben (§ 6 Abs. 1 Satz 4 ElektroG), und die eigentliche Abmeldung der Registrierung, für die Gebühren anfallen. Wir wickeln beides ab – Abmeldung Elektrogeräte und Abmeldung Batterien, jeweils je Registrierung.
Andere EU-Länder
Welche Länder außer Deutschland decken Sie ab?
Neben Deutschland betreuen wir die EPR-Registrierung in Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden, Belgien, Polen, Schweden, Irland und Österreich – für Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen, je nach Land auch als Kombipaket.
Brauche ich je Land eine eigene Registrierung pro Abfallstrom?
Ja. Ein Land mit drei Abfallströmen bedeutet drei Registrierungen, nicht eine. Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen werden in jedem EU-Land getrennt registriert und getrennt gemeldet. In Frankreich erhalten Sie zum Beispiel einen eigenen Identifiant Unique (IDU) je Abfallstrom. Wer ein Elektrogerät in einem Karton verschickt, ist damit in zwei Strömen registrierungspflichtig – auch wenn es nur ein Produkt ist. Ausnahmen betreffen unsere Pakete, nicht die Register: In Österreich fassen wir Elektrogeräte und Batterien in einem Servicepaket zusammen, in Polen bieten wir ausschließlich Kombipakete an.
Brauche ich in jedem Land einen eigenen Bevollmächtigten?
Grundsätzlich ja. Die Pflicht, einen Bevollmächtigten zu benennen, richtet sich nach dem nationalen Recht des jeweiligen Ziellandes und knüpft daran an, ob Sie dort niedergelassen sind. Wer ohne Niederlassung in mehrere EU-Länder verkauft, braucht deshalb in der Regel je Land eine eigene Benennung – ein deutscher Bevollmächtigter deckt Frankreich oder Polen nicht mit ab. Sie müssen sich darum nicht in jedem Land separat kümmern: Wir stellen die Benennung im Zielland mit, siehe die übernächste Frage.
In welchen Ländern brauche ich keinen Bevollmächtigten?
In den Niederlanden – das einzige Land in dieser Übersicht, in dem kein Bevollmächtigter erforderlich ist. Sie registrieren sich dort direkt, was die Pakete spürbar günstiger macht als in den übrigen Ländern. In Schweden ist die Lage abgestuft: Ein Bevollmächtigter vor Ort ist möglich, und für Hersteller aus anderen EU-Staaten ist er bei Elektrogeräten ausdrücklich vorgeschrieben. In allen übrigen von uns betreuten Ländern benötigen Hersteller ohne Niederlassung im Zielland einen Bevollmächtigten.
Wer ist mein Vertragspartner, und wer vertritt mich im Zielland?
Vertragspartner und Rechnungssteller ist durchgehend die ECOPV-EU GmbH – Sie erhalten eine Rechnung aus Deutschland, auch wenn mehrere Länder betroffen sind. Die Rolle des Bevollmächtigten übernimmt im Zielland jeweils eine Gesellschaft unserer Gruppe oder ein Partnerunternehmen vor Ort: in Frankreich die ECOPV SASU in Straßburg, in Italien die ECOPV-ITALY S.R.L. in Mailand, in Belgien die ECOPV srl in Uccle bei Brüssel, in Schweden die Ecopv-sweden AB in Åkersberga bei Stockholm, in Irland die EPR Experts Ltd in Dublin und in Österreich die ECOPV-EU GmbH mit Sitz in Salzburg. In Spanien und Polen arbeiten wir mit Partnerunternehmen vor Ort. Welche Gesellschaft für Sie handelt, steht auf jeder Länderseite.
Wie lange dauert eine Registrierung im europäischen Ausland?
Zwischen zwei Wochen und vier Monaten – je nach Land und Abfallstrom. Am schnellsten sind die Niederlande mit zwei bis vier Wochen für Elektrogeräte und Batterien. Am längsten dauert Österreich mit drei bis vier Monaten, weil die Anträge dort quartalsweise gebündelt eingereicht werden. Verpackungen brauchen fast überall länger als Elektrogeräte: in Italien zehn bis sechzehn Wochen, in Spanien mindestens drei Monate. Die Spanne je Abfallstrom steht auf jeder Länderseite und auf jeder Produktseite. Alle diese Angaben sind Erfahrungswerte, keine zugesicherten Ergebnisse – über die Bearbeitungsdauer entscheiden die Register, nicht wir. Zugesichert ist die Einreichung innerhalb von 3 Werktagen, sobald Ihre Unterlagen vollständig sind.
Kann ich mehrere Länder in einer Bestellung buchen?
Ja. Legen Sie die Pakete der gewünschten Länder gemeinsam in den Warenkorb – Sie bestellen einmal und erhalten eine Rechnung. Jedes Land bleibt dahinter ein eigener Vorgang mit eigenem Register, eigener Meldefrequenz und eigener Bearbeitungszeit. Einen Sammelpreis über mehrere Länder gibt es nicht; günstiger wird es nur dort, wo ein Land selbst ein Kombipaket über mehrere Abfallströme erlaubt. Wenn Sie nicht sicher sind, welche Länder Sie brauchen, hilft die Übersicht Amazon-Pflichtländer oder vorab der Compliance-Check.
Ich verkaufe über Amazon in mehrere Länder – wo muss ich registriert sein?
In jedem Land, in dem Sie verkaufen oder lagern. Amazon prüft seit dem 12. August 2026 die Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land, in dem Sie verkaufen oder lagern – nicht mehr nur in Deutschland und Frankreich. Für Batterien gilt die länderspezifische Registrierungspflicht bereits seit dem 18. August 2025. Lagern zählt dabei wie Verkaufen: Liegt Ihre Ware in einem Marktplatzlager im Ausland, greift dort die Registrierungspflicht – auch ohne einen einzigen Verkauf in diesem Land. Ohne gültige Registrierungsnummer werden Angebote gesperrt, in mehreren Ländern ohne Übergangsfrist und ohne Vorwarnung. Alle betroffenen Länder finden Sie gebündelt unter Amazon-Pflichtländer.
Gilt der Preis pro Jahr, und was passiert im Folgejahr?
Die Länderpakete gelten für den Leistungszeitraum, den Sie im Produkt auswählen – aktuell 2026. Die Registrierung selbst ist damit nicht verbraucht, aber die laufenden Melde- und Mitteilungspflichten fallen jedes Jahr erneut an, ebenso die Mitgliedschaft in den jeweiligen Systemen. Für den Folgezeitraum wird das Paket deshalb neu gebucht. Wenn Sie in einem Land nicht mehr verkaufen, muss die Registrierung abgemeldet werden – sie endet nicht automatisch dadurch, dass Sie den Verkauf einstellen.
Wie bezahle ich, und sind die Preise netto?
Alle Preise im Shop sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer; die Zahlung erfolgt im Voraus per PayPal oder Banküberweisung. Nicht enthalten sind in allen Ländern die Gebühren der Register sowie die Recycling- und Systementgelte, soweit sie nicht ausdrücklich im Paket genannt sind – diese richten sich nach Ihren gemeldeten Mengen. Was je Land bereits enthalten ist, steht auf der jeweiligen Produktseite; mehrere Länderpakete enthalten zum Beispiel einen Recyclingsockel. Die Einzelheiten zum Vertragsschluss regeln unsere AGB.
Über ECOPV-EU
Was macht ECOPV-EU genau?
Wir übernehmen die Herstellerpflichten für Unternehmen, die nach Deutschland und in die EU verkaufen: Registrierung, Mitteilungen und die laufende Compliance nach ElektroG, BattDG, VerpackDG und EWKFondsG – auf Wunsch einschließlich der Funktion des Bevollmächtigten. Die ECOPV-EU GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main; die rechtlichen Angaben stehen im Impressum.
Meine Frage steht hier nicht – was jetzt?
Schreiben Sie uns über die Seite Kontakt oder rufen Sie an: +49 6196 5835357. Für eine strukturierte Erstklärung gibt es den Compliance-Check & Basis-Workshop.