Kategorie: Entsorgung ElektroG
Mit der Registrierung bei der stiftung ear entstehen Abholanordnungen: Sie werden verpflichtet, Sammelbehälter bei kommunalen Sammelstellen abzuholen und fachgerecht zu entsorgen. Kosten und Logistik liegen beim Hersteller.
Wir übernehmen die Abwicklung:
- Abholkoordination im ear-Portal – die Anordnung läuft über uns
- Abwicklung über eine verifizierte Entsorger-ID
- Makler-System: eine jährliche Ausschreibung über die Gesamtmenge aller Kunden senkt die Recyclingkosten
Welches Paket? Der Unterschied liegt bei den Entsorgungskosten:
- Unter 5 t Jahresinput – Pauschalpreis: Die Entsorgungskosten sind enthalten, weitere Kosten entstehen nicht. Gilt für Großgeräte, Kleingeräte, kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Photovoltaikmodule. Für Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Lampen gibt es keinen Pauschalpreis – sprechen Sie uns vorher an.
- Ab 5 t Jahresinput – Abholkoordination und Ausschreibung: Abwicklung und gebündelte Ausschreibung sind enthalten. Die tatsächlich anfallenden Recyclingkosten werden nach Anfall abgerechnet, zu den in der Ausschreibung erzielten Konditionen.
Die Gesamtpakete für Einzelunternehmen bündeln Garantie und Entsorgung ohne zusätzliche Kosten; bei Wärmeüberträgern, Bildschirmgeräten, Lampen und Gasentladungslampen gilt dabei eine Grenze von 200 kg je Geräteart.
Abholanordnungen sind nicht planbar. Wann und wie oft die stiftung ear zuteilt, hängt vom bundesweiten Sammelaufkommen ab, nicht von Ihrem Absatz. Genau deshalb ist die Kostenübernahme im Pauschalpaket der eigentliche Wert.
Ohne Registrierung entstehen keine Abholanordnungen – die Registrierung selbst läuft über WEEE-Compliance. Den zusätzlich erforderlichen Garantienachweis finden Sie unter ElektroG-Garantie.