Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG – wer ihn braucht

Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG: Wer ihn braucht, was er leistet

Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vorher bei der stiftung ear registrieren lassen. Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland können das nicht selbst tun – sie brauchen einen Bevollmächtigten. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, welche Anforderungen gelten und woran Sie einen belastbaren Bevollmächtigten erkennen.

Das Gesetz – und warum „Niederlassung“ das entscheidende Wort ist

„Ein Hersteller im Sinne von § 3 Nummer 9 Buchstabe a bis c, der keine Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat, muss einen Bevollmächtigten beauftragen.“ – § 8 ElektroG

Entscheidend ist die Niederlassung, nicht der Sitz. Ein Unternehmen mit Sitz im Ausland, das in Deutschland eine Niederlassung unterhält, registriert sich selbst und braucht keinen Bevollmächtigten. Diese Unterscheidung wird in der Praxis oft verwischt – mit der Folge, dass Unternehmen ein Servicepaket kaufen, das sie gar nicht benötigen. Wir weisen deshalb bei jedem Paket ausdrücklich aus, ob es für Kunden mit oder ohne Niederlassung in Deutschland gedacht ist.

Wer darf Bevollmächtigter sein?

  • eine zuverlässige und handlungsfähige Rechtsperson – natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft – die in Deutschland niedergelassen ist
  • die Beauftragung muss schriftlich und in deutscher Sprache erfolgen und mindestens drei Monate wirksam sein
  • der Abschluss wird im ear-Portal mittels elektronischer Signatur versichert
  • wer mehr als 20 ElektroG-Registrierungen verwalten will, braucht dafür eine vorherige Zulassung durch die stiftung ear

Der letzte Punkt ist die wichtigste Prüffrage an jeden Dienstleister. Betreut er mehr als 20 Registrierungen, muss er zugelassen sein – fragen Sie danach, bevor Sie unterschreiben.

Was der Bevollmächtigte übernimmt

Er tritt in sämtliche gesetzliche Pflichten des ausländischen Herstellers ein und übernimmt sie in eigenem Namen. Konkret:

  • Registrierung je Marke und je Geräteart im ear-Portal
  • Nachweis und Aufrechterhaltung der insolvenzsicheren Garantie für b2c-Geräte (§ 7 ElektroG)
  • Mengenmitteilungen und die Jahres-Statistik-Mitteilung
  • Bearbeitung von Abholanordnungen und Bereitstellungsanordnungen
  • Rücknahme und Entsorgung von Altgeräten

ElektroG und Verpackungsrecht: der Unterschied, den viele übersehen

  • ElektroG: Der Bevollmächtigte tritt in sämtliche Pflichten ein – einschließlich der Registrierung.
  • VerpackDG / PPWR (seit 12. August 2026): Der Bevollmächtigte übernimmt die EPR-Pflichten, die Registrierung im LUCID bleibt jedoch persönliche Pflicht des Herstellers.

Wer davon ausgeht, dass der Verpackungs-Bevollmächtigte alles erledigt, steht am Ende ohne gültige LUCID-Registrierung da. Die Einzelheiten stehen in unserem Beitrag PPWR: Was seit dem 12. August 2026 für Verkäufer gilt.

Für Batterien (BattDG) und Einwegkunststoffe (EWKFondsG) gelten eigene Bevollmächtigtenregelungen mit jeweils eigenen Meldewegen.

Checkliste: Woran Sie einen belastbaren Bevollmächtigten erkennen

  1. Niederlassung in Deutschland – nachweisbar, nicht nur eine Postadresse.
  2. Zulassung der stiftung ear, sofern mehr als 20 Registrierungen verwaltet werden.
  3. Vertrag schriftlich auf Deutsch, mit klarer Laufzeit und Kündigungsregelung.
  4. Klare Antwort auf die Frage: Wer stellt die insolvenzsichere Garantie für b2c-Geräte – und was passiert damit bei einer Kündigung?
  5. Transparenter Ablauf bei Wechsel oder Abmeldung: Wer meldet ab, wer trägt die Gebühren?
  6. Erreichbarkeit auf Deutsch gegenüber der Behörde – Anordnungen haben kurze Fristen.

Was wir übernehmen

ECOPV-EU GmbH ist Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG und seit 2024 Anbieter eines bei der stiftung ear zugelassenen Herstellergarantiesystems. Beides ist aus einer Hand möglich – oder einzeln:

Alle Preise finden Sie auf der Preisübersicht. Unsicher, ob Sie überhaupt einen Bevollmächtigten brauchen? Schreiben Sie uns – die Einordnung ist kostenlos. Den Ablauf der Registrierung selbst beschreibt unser Beitrag WEEE-Registrierung bei der stiftung ear.

Quellen

Stand: 17. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.

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