WEEE-Registrierung bei der stiftung ear: Ablauf und Fristen
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Ohne Registrierung kein Verkauf: Wer Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland in Verkehr bringt, braucht vorher eine WEEE-Registrierungsnummer der stiftung ear. Marktplätze wie Amazon oder Temu fragen sie beim Listing ab. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf in fünf Schritten – und welche Pflichten danach dauerhaft bleiben.
Schritt 1: b2c oder b2b?
Die stiftung ear unterscheidet danach, wo ein Gerät genutzt werden kann: b2c-Geräte können „zumindest auch im privaten Haushalt genutzt werden“, b2b-Geräte werden „ausschließlich in gewerblichen Umgebungen genutzt“. Die Einordnung entscheidet über den gesamten weiteren Aufwand:
- b2c: Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie, Abholung von Altgeräten bei den Kommunen, umfassende Kundeninformation.
- b2b: eigene Rücknahmepflicht für Altgeräte, vereinfachte Kundeninformation – ohne Angaben zur Batterieentsorgung und zu Verwertungsquoten.
Im Zweifel gilt: Kann ein Privathaushalt das Gerät nutzen, ist es b2c – auch dann, wenn Sie ausschließlich an Gewerbekunden verkaufen.
Schritt 2: Geräteart bestimmen
Registriert wird nicht „das Unternehmen“, sondern jede Kombination aus Marke und Geräteart. Für b2c-Geräte gibt es neun Gerätearten:
- Wärmeüberträger
- Bildschirmgeräte
- Gasentladungslampen
- Lampen, außer Gasentladungslampen
- Großgeräte
- Große Photovoltaikmodule
- Kleine Photovoltaikmodule
- Kleingeräte
- Kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
Drei Marken in zwei Gerätearten ergeben sechs Registrierungen. Kommt später eine Marke oder Geräteart hinzu, wird sie nachgemeldet – dafür gibt es eigene Positionen unter Elektrogeräte (ElektroG / WEEE).
Schritt 3: Insolvenzsichere Garantie für b2c-Geräte
Für b2c-Geräte verlangt § 7 ElektroG eine insolvenzsichere Garantie für die Entsorgung künftiger Altgeräte. In Betracht kommen insbesondere eine Versicherung, ein Sperrkonto oder die Teilnahme an einem geeigneten Garantiesystem; die stiftung ear führt dazu die „Liste zugelassene Herstellergarantiesysteme“.
Ohne gültigen Garantienachweis wird der Registrierungsantrag nicht positiv beschieden. Und die Garantie ist jedes Jahr zu erneuern – der am häufigsten übersehene Punkt überhaupt. Wir sind seit 2024 mit einem eigenen, bei der stiftung ear zugelassenen Garantiesystem gelistet: Garantie für Hersteller und Garantie für Bevollmächtigte.
Schritt 4: Antrag im ear-Portal
Der Weg führt über die Einrichtung eines Benutzeraccounts und die Stellung eines Registrierungsantrags im ear-Portal. Haben Sie keine Niederlassung in Deutschland, stellt Ihr Bevollmächtigter nach § 8 ElektroG den Antrag in eigenem Namen.
Die stiftung ear nennt keine feste Bearbeitungsdauer. Planen Sie Vorlauf ein, besonders wenn Garantie und Bevollmächtigung erst noch aufgesetzt werden müssen.
Schritt 5: Nach der Registrierung – die laufenden Pflichten
- WEEE-Reg.-Nr. verwenden: auf Angeboten und Rechnungen angeben und in den Marktplatzkonten hinterlegen.
- Mengenmitteilungen: die in Verkehr gebrachten Mengen regelmäßig im ear-Portal mitteilen.
- Jahres-Statistik-Mitteilung: Die Aufforderung kommt immer im Februar für das jeweilige Vorjahr, Frist ist Ende April.
- Stammdaten aktuell halten: Firmierung, Adresse und Rechnungsdaten – siehe Stammdaten- & Rechnungsänderung.
- Anordnungen bearbeiten: Abholanordnungen und Bereitstellungsanordnungen haben kurze Fristen – siehe ElektroG-Entsorgung.
- Garantie verlängern: jedes Jahr neu.
Woran es in der Praxis oft hakt
Das ist keine offizielle Auflistung, sondern das, was uns in der täglichen Arbeit am häufigsten begegnet:
- Die Marke auf dem Gerät weicht von der angemeldeten Marke ab.
- Die Geräteart ist falsch gewählt – besonders oft bei Geräten mit Akku und bei kleinen ITK-Geräten.
- Der Garantienachweis fehlt oder ist abgelaufen.
- Die Bevollmächtigung liegt nicht schriftlich in deutscher Sprache vor.
- Die Batterien im Gerät werden vergessen – sie lösen eine eigene Registrierungspflicht nach BattDG aus: Batterien (BattDG).
- Die Versandverpackung wird vergessen – auch sie ist meldepflichtig: Verpackungen (VerpackDG / PPWR).
Unterstützung
Wir übernehmen Registrierung, Garantie, Mitteilungen und Entsorgung – mit oder ohne Bevollmächtigung. Alle Leistungen und Preise stehen auf der Preisübersicht; häufige Fragen beantwortet unsere FAQ. Für eine Einordnung Ihres Falls schreiben Sie uns oder buchen Sie einen Compliance-Check.
Quellen
Stand: 17. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.