ECOPV-EU
Elektrogeräte (B2C) – Marke nachmelden, ohne Niederlassung in Deutschland
Elektrogeräte (B2C) – Marke nachmelden, ohne Niederlassung in Deutschland
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Für alle Elektrogeräte, die Sie in Verkehr bringen, ist eine behördliche Registrierung gesetzlich vorgeschrieben und aktiv zu beantragen. B2C-Elektrogeräte sind Geräte, die für die Nutzung in privaten Haushalten bestimmt sind – in der Regel also in privaten Wohnräumen, insbesondere Wohnungen, einschließlich zugehöriger Grundstücks- und Gebäudeflächen.
Bitte halten Sie Ihre Registrierungsdaten bei der Behörde stets aktuell. Erweitern Sie Ihr Sortiment um neue Marken, können Sie diese hier nachmelden.
Jede Marke ist gesondert zu registrieren. Möchten Sie mehrere Marken nachmelden, legen Sie diesen Artikel bitte entsprechend oft in den Warenkorb.
Nach Ihrer Bestellung kontaktieren wir Sie umgehend, um alle für die Nachmeldung erforderlichen Angaben aufzunehmen.
Sie möchten stattdessen eine neue Geräteart melden? Die Nachmeldung einer zusätzlichen Geräteart ist eine eigene Leistung – siehe Elektrogeräte (B2C) – Geräteart nachmelden, 99 €.
Nach Abschluss der Registrierung stellt Ihnen die stiftung ear ihre Gebühren in Rechnung; die Zahlung ist umgehend über die offiziellen Zahlungswege der stiftung ear zu leisten.
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