ECOPV-EU
Verkaufsverpackungen-Servicepaket – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
Verkaufsverpackungen-Servicepaket – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
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Wer Waren in Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher in Deutschland liefert, muss sich vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren und die Verpackungen bei einem dualen System lizenzieren. Dieses Paket übernimmt beides – einschließlich des Bevollmächtigten für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland.
Was systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind
Systembeteiligungspflichtig sind Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Dazu zählen im Versandhandel praktisch alle Verpackungen, die mit der Ware beim Kunden ankommen:
- Versandkartons, Polstermaterial, Luftpolsterfolie und Klebeband
- Produktverpackungen: Faltschachteln, Blister, Beutel, Folien und Etiketten
- Umverpackungen, die mehrere Verkaufseinheiten zusammenfassen
Für jede dieser Verpackungen brauchen Sie eine LUCID-Registrierungsnummer und einen Systembeteiligungsvertrag. Beides ist öffentlich einsehbar – Marktplätze und Mitbewerber können es jederzeit prüfen.
Bevollmächtigter in Deutschland ist die ECOPACK GmbH
Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der die Pflichten aus dem Verpackungsrecht übernimmt. Diese Rolle übernimmt unsere Konzerngesellschaft ECOPACK GmbH, die dafür in Deutschland zugelassen ist. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die ECOPV-EU GmbH. Beide Gesellschaften gehören zur ECOPV-Gruppe; in der Kette steht kein fremder Dritter.
Hinweis zur Abgrenzung: Für Elektrogeräte und Batterien ist die ECOPV-EU GmbH selbst Bevollmächtigte. Beim Verpackungsrecht ist es die ECOPACK GmbH – das sind unterschiedliche Zulassungen für unterschiedliche Gesetze.
Leistungsumfang
- Bevollmächtigter nach Verpackungsrecht für ein Kalenderjahr
- Registrierung im Verpackungsregister LUCID bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR)
- Systembeteiligung bei einem dualen System
- Jährliche Datenmeldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen an LUCID und an das duale System
- Lizenzentgelt für 100 kg Papier, Pappe und Karton sowie 10 kg Kunststoff je Kalenderjahr
- Laufende Kommunikation mit der ZSVR und dem dualen System
Umfang und Konditionen
| Preis | 100 € netto je Kalenderjahr, zzgl. MwSt. |
|---|---|
| Enthalten | Bevollmächtigter, LUCID-Registrierung, Systembeteiligung, Jahresmeldung sowie das Lizenzentgelt für 100 kg Papier/Pappe/Karton und 10 kg Kunststoff |
| Nicht enthalten | Lizenzentgelte für Mengen oberhalb der enthaltenen Kontingente, weitere Materialfraktionen sowie die gesetzliche Umsatzsteuer |
| Dauer bis zur Registrierung | 1–3 Wochen |
| Meldefrequenz | jährlich, durch uns |
Für wen ist dieses Paket gedacht?
- Händler und Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland, die an deutsche Endverbraucher versenden – über den eigenen Shop, Amazon, eBay, Kaufland, OTTO oder TEMU
- Unternehmen mit kleinen bis mittleren Versandmengen, für die 100 kg Papier und 10 kg Kunststoff im Jahr ausreichen
- Verkäufer, deren Angebote gesperrt wurden, weil die LUCID-Nummer fehlte
Nicht das Richtige?
- Sie liefern an Gewerbe statt an private Endverbraucher – dann sind Ihre Verpackungen in der Regel nicht systembeteiligungspflichtig, unterliegen aber einer eigenen Rücknahmepflicht: Transportverpackungen-Servicepaket ohne Niederlassung
- Sie haben eine deutsche Niederlassung – dann brauchen Sie keinen Bevollmächtigten. Sprechen Sie uns für ein passendes Angebot an.
- Sie überschreiten die enthaltenen Mengen deutlich – wir rechnen die Mehrmenge nach tatsächlichem Aufkommen ab und nennen Ihnen den Satz vorab.
Häufige Fragen
Reicht die Registrierung bei LUCID allein aus?
Nein. LUCID ist nur das Register. Sie brauchen zusätzlich einen Systembeteiligungsvertrag bei einem dualen System, das die Sammlung und Verwertung Ihrer Verpackungen finanziert. Beides ist in diesem Paket enthalten – die Registrierung allein würde Ihre Pflichten nicht erfüllen.
Gilt meine deutsche LUCID-Nummer auch in anderen EU-Ländern?
Nein. Jeder Mitgliedstaat führt ein eigenes Register. Amazon prüft seit dem 12. August 2026 die Verpackungsregistrierung in jedem EU-Land, in dem Sie verkaufen oder lagern. Die Leistungen für die übrigen Länder finden Sie unter Amazon EPR-Pflichtländer.
Was passiert, wenn ich nicht registriert bin?
Das Verpackungsrecht sieht ein Vertriebsverbot vor: Nicht registrierte Verpackungen dürfen nicht in Verkehr gebracht werden. Marktplätze sind verpflichtet, die LUCID-Nummer zu prüfen, und sperren Angebote ohne gültigen Eintrag. Hinzu kommen Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber.
Wie werden die Mengen gemeldet?
Sie teilen uns einmal jährlich die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen je Materialfraktion mit. Wir übernehmen die Meldung an LUCID und an das duale System. Die beiden Meldungen müssen übereinstimmen – Abweichungen sind der häufigste Prüfungsanlass.
Ich habe in früheren Jahren nicht gemeldet. Was nun?
Mengen für abgeschlossene Jahre lassen sich nachmelden. Das ist ein eigener Vorgang: Verpackungsmengen für abgeschlossene Jahre nachmelden.
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Fragen vorab? +49 6196 5835357
Mit Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und akzeptieren, und erteilen uns die Vollmacht, alle zugehörigen Leistungen in Ihrem Namen zu erbringen.