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Gerätebatterien-Servicepaket mit Bevollmächtigtem – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
Gerätebatterien-Servicepaket mit Bevollmächtigtem – ohne Niederlassung in Deutschland (2026)
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Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus. Nach der EU-Batterieverordnung müssen Batteriehersteller ohne Niederlassung in Deutschland seit dem 18. August 2025 einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen.
Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet,
- einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten zu benennen,
- sich einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anzuschließen, die Altbatterien im Auftrag des Herstellers sammelt und fachgerecht entsorgt,
- alle in Verkehr gebrachten Mengen mitzuteilen,
- Endnutzer über die richtige Entsorgung von Batterien zu informieren und
- sicherzustellen, dass alle Batterien gesetzeskonform gekennzeichnet sind.
Wir unterstützen Sie dabei, all diese Pflichten zu erfüllen.
Unser Servicepaket umfasst:
- Registrierung des Vertragspartners
- Übernahme der Pflichten als Bevollmächtigter nach der EU-Batterieverordnung
- Anbindung an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
- Bundesweite Sammlung und fachgerechtes Recycling von Geräte-Altbatterien
- Unterstützung bei Informations- und Mitteilungspflichten
- Erstellung aller für die behördliche Überprüfung erforderlichen Unterlagen sowie deren Einreichung beim Umweltbundesamt
Umfang und Konditionen
| Preis | 280 € netto pro Kalenderjahr, zzgl. MwSt. |
|---|---|
| Enthalten | Bevollmächtigter, OfH-Anbindung, Registrierung und Meldung sowie 20 € Basisrecycling für bis zu 30 kg |
| Nicht enthalten | Recyclingkosten für Mengen über 30 kg, Behördengebühren sowie die gesetzliche Umsatzsteuer |
| Bearbeitungszeit | 1–3 Wochen |
| Meldefrequenz | jährlich |
| Zusätzliche Marke oder Batteriekategorie | 69 € je Nachmeldung |
Das Servicepaket nach BattDG gilt für Kunden, die jährlich höchstens bis 1 t Gerätebatterien und 250.000 Knopfzellen je Kalenderjahr sowie eine Marke in Verkehr bringen. Der enthaltene Basisrecyclingbeitrag von 20 € deckt davon bis zu 30 kg ab; darüber hinausgehende Mengen rechnen wir nach tatsächlichem Aufkommen ab.
Mit Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren, und erteilen uns die Vollmacht, alle zugehörigen Leistungen in Ihrem Namen zu erbringen.
Der Preis gilt für ein Kalenderjahr.
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