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Garantiepaket - Lampen, außer Gasentladungslampen
Garantiepaket - Lampen, außer Gasentladungslampen
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Insolvenzsichere Garantie für Lampen – außer Gasentladungslampen.
Die stiftung ear führt Lampen als eigene Geräteart: Einrichtungen zur Erzeugung von Licht, vor allem austauschbare Leuchtmittel für den Einsatz in Leuchten. Hierher gehören LED-Lampen, Halogenlampen und vergleichbare Leuchtmittel. Gasentladungslampen wie Leuchtstoffröhren werden getrennt geführt und haben bei uns ein eigenes Paket.
Eine Besonderheit bei Lampen: Das Einzelgewicht ist winzig, die Stückzahl dafür hoch. Gemeldet wird trotzdem in Kilogramm – rechnen Sie Ihre Stückzahlen deshalb um, bevor Sie eine Mengenstaffel wählen.
Für Lampen, die auch in privaten Haushalten eingesetzt werden können, verlangt § 7 ElektroG eine insolvenzsichere Garantie: bei der Registrierung und danach in jedem Kalenderjahr neu.
Im Paket enthalten
- Garantie für 2024, 2025 oder 2026 – das Jahr wählen Sie bei der Bestellung
- Mengenstaffel 1 t, 5 t oder 10 t inklusive Puffer
- Garantienachweis innerhalb von 24 Stunden
Mehr als 10 t je Geräteart? Schicken Sie uns Ihre Mengen, Sie erhalten ein individuelles Angebot.
Die angegebenen Preise sind netto; Gebühren der stiftung ear sind nicht enthalten.
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