Für welche Geräte gilt dieses Garantiepaket?
Insolvenzsichere Garantie für Bildschirmgeräte nach § 7 ElektroG: ab 150 € netto.
Den Garantienachweis erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden.
Bildschirmgeräte stellen Bilder und Informationen auf einem elektronischen Bildschirm dar – unabhängig von der Größe.
Dazu zählen Geräte mit einem Bildschirm über 100 cm², wenn die Darstellung ihr Hauptzweck ist.
Typisch sind Fernseher, Monitore, Notebooks, Tablets und digitale Bilderrahmen.
Wann brauchen Sie dieses Paket – und wann nicht?
- Ja – Sie bringen Fernseher, Monitore, Notebooks oder Tablets in Verkehr.
- Ja – Ihr Gerät enthält einen Bildschirm über 100 cm² als Hauptfunktion.
- Nein – Ihr Gerät ist ein Router oder Zubehör unter 50 cm: kleine ITK-Geräte, ab 45 €.
- Nein – Ihre Geräte gehen ausschließlich an gewerbliche Nutzer (b2b).
Was ist im Paket enthalten?
- Garantiejahr 2024, 2025 oder 2026
- Mengenstaffel 1 t, 5 t oder 10 t inklusive Puffer
- Garantienachweis innerhalb von 24 Stunden
Was ist enthalten – und was nicht?
| Enthalten | Nicht enthalten |
|---|---|
| Garantie für das gewählte Jahr | Gebühren der stiftung ear |
| Garantienachweis in 24 Stunden | Registrierung selbst (Servicepaket, 349 €) |
| Mengenpuffer in jeder Staffel | Planmengen über 10 t – Angebot auf Anfrage |
Sind die Preise netto oder brutto – und was kostet die Bearbeitung?
Ab 150 € netto, je nach Garantiejahr und Mengenstaffel.
Gebühren der stiftung ear sind nicht enthalten. Telefon +49 6196 5835357.
Häufige Fragen
Zählt ein Notebook zu den Bildschirmgeräten?
Ja – wegen des Bildschirms. Ein Router ohne Bildschirm zählt zu den kleinen ITK-Geräten.
Brauche ich für reine b2b-Geräte eine Garantie?
Nein. § 7 ElektroG verlangt sie nur für Geräte, die auch privat genutzt werden können.
