Nächste Schritte nach Ihrer Bestellung

Was passiert nach Ihrer Bestellung?

Diese Anleitung gilt für Registrierungen in Deutschland. Für andere Länder gelten eigene Unterlagen – Sie finden sie über den Länder-Link in Ihrer Bestellbestätigung, oder wir schicken sie Ihnen per E-Mail.

Ihre Bestellung ist bei uns eingegangen. Damit wir für Sie tätig werden können, brauchen wir noch Unterlagen von Ihnen.

  1. Antragsformular ausfüllen – die Angaben, die die Behörde für Ihre Registrierung verlangt. Sie können es am Rechner ausfüllen.
  2. Vertrag ausdrucken und handschriftlich unterschreiben – die Vollmacht ist als Anlage Teil des Vertrags, Sie unterschreiben also nur einmal. Warum das handschriftlich sein muss
  3. Nachweise zu Ihrem Unternehmen beilegen – welche das sind, hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen registriert ist. Zu den drei Fällen
  4. Alles an uns zurücksenden – eingescannt an info@ecopv-eu.com. Der Scan genügt, das Original bleibt bei Ihnen.

Sobald uns alles vollständig vorliegt, reichen wir innerhalb von 3 Werktagen bei der zuständigen Stelle ein.

Danach müssen Sie nichts weiter veranlassen: Die Kommunikation mit der Behörde, die Mengenmeldungen und die Nachweise übernehmen wir.

Welche Unterlagen bekommen Sie von uns?

Welche Dokumente für Sie gelten, hängt davon ab, welche Leistung Sie bestellt haben.

Diese Verträge gelten nur für Deutschland. Haben Sie ein anderes Land bestellt, verwenden Sie bitte keinen davon.

Gesetz Unterlagen Bevollmächtigter
ElektroG (Elektro- und Elektronikgeräte) Vertrag mit Vollmacht · Antragsformular ECOPV-EU GmbH
BattDG (Batterien) Vertrag mit Vollmacht · Antragsformular ECOPV-EU GmbH
VerpackDG (Verpackungen) Vertrag mit Vollmacht · Antragsformular ECOPACK GmbH
EWKFondsG (Einwegkunststoffe) Vertrag mit Vollmacht · Antragsformular DIVID ECOPV-EU GmbH

Der Vertrag und die Vollmacht sind ein Dokument.

Die Vollmacht, mit der Sie uns als Bevollmächtigten benennen, liegt dem Vertrag als Anlage bei. Sie unterschreiben einmal, nicht zweimal. Unsere Seite ist bereits ausgefüllt.

Bei Verpackungen lautet der Name auf dem Vertrag ECOPACK GmbH.

Das ist kein Fehler: Die Bevollmächtigung nach dem VerpackDG liegt bei unserer Schwestergesellschaft. Ansprechpartner, Rechnung und Abwicklung bleiben dieselben.

Haben Sie Leistungen zu mehreren Gesetzen bestellt, brauchen wir je Gesetz einen eigenen Vertrag – die Registrierungen sind rechtlich getrennt.

Welche Nachweise brauchen wir zu Ihrem Unternehmen?

Das hängt davon ab, wo Ihr Unternehmen registriert ist. Suchen Sie bitte den Fall heraus, der auf Sie zutrifft.

Unternehmen aus dem chinesischen Festland und anderen Drittstaaten

  • Gewerbeschein oder gleichwertiger Registernachweis
  • Englische Übersetzung dieses Nachweises – ohne sie können wir nicht einreichen

Unternehmen aus Hongkong

  • CR und BR sowie NAR1 oder NNC1
  • Eine Übersetzung ist nicht nötig – diese Dokumente sind bereits auf Englisch

Unternehmen mit Sitz in Deutschland

  • Handelsregisterauszug auf Deutsch
  • Mietvertrag für Ihre Geschäftsräume in Deutschland
  • Produktfotos mit sichtbarer Marke sowie eine deutschsprachige Bedienungsanleitung
  • Garantievertrag – den bereiten wir vor und schicken ihn Ihnen zur Unterschrift

Für Unternehmen mit Sitz in Deutschland gilt eine andere Vertragsvariante, weil Sie keinen Bevollmächtigten brauchen.

Sind Sie nicht sicher, welcher Fall auf Sie zutrifft? Schreiben Sie uns kurz – wir klären das, bevor Sie etwas unterschreiben.

Welche Angaben brauchen wir von Ihnen?

Das Antragsformular fragt diese Angaben strukturiert ab. Wenn Sie sie vorher zusammentragen, ist es in wenigen Minuten ausgefüllt.

Für jede Registrierung

  • Firmenname und Anschrift genau so, wie sie im Register stehen
  • Registernummer und Registergericht, bei ausländischen Unternehmen das entsprechende Register
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steuernummer
  • Name der vertretungsberechtigten Person
  • Ansprechpartner mit E-Mail und Telefonnummer
  • Website oder Shoplink, über den Sie verkaufen

Zusätzlich bei Elektrogeräten (ElektroG)

  • Marke oder Marken, unter denen Sie in Verkehr bringen
  • Geräteart oder Gerätearten nach Anlage 1 ElektroG
  • Einordnung als B2C- oder B2B-Gerät
  • Geplante Jahresmenge je Geräteart

Zusätzlich bei Batterien (BattDG)

  • Marke oder Marken sowie die Batteriekategorie
  • Chemisches System und Gewicht der einzelnen Batterie
  • Geplante Jahresmenge in Kilogramm, bei Knopfzellen zusätzlich die Stückzahl
  • Bei Industrie-, LV- und Starterbatterien zusätzlich das Sicherheitsdatenblatt (MSDS) je Batterietyp

Zusätzlich bei Verpackungen (VerpackDG)

  • Marke oder Marken
  • Verpackungsarten und Materialien
  • Geplante Jahresmenge je Material in Kilogramm
  • Ihre LUCID-Nummer, falls Sie im Verpackungsregister bereits registriert sind

Zusätzlich bei Einwegkunststoffprodukten (EWKFondsG)

  • Produktkategorien nach Anlage 1 EWKFondsG
  • Geplante Jahresmenge je Kategorie

Unvollständige Angaben sind der häufigste Grund für Rückfragen und damit für Verzögerungen.

Wenn Sie eine Angabe nicht sicher wissen, lassen Sie das Feld frei und schreiben uns dazu – wir klären es mit Ihnen, bevor wir einreichen.

Warum muss der Vertrag handschriftlich unterschrieben werden?

Das deutsche Recht verlangt für die Bevollmächtigung die Schriftform.

Gemeint ist die eigenhändige Unterschrift auf Papier.

Eine in das PDF eingefügte Unterschriftsgrafik, ein Foto Ihrer Unterschrift und auch eine elektronische Signatur erfüllen diese Anforderung nicht.

Das gilt gleichermaßen für ElektroG, BattDG und VerpackDG.

So machen Sie es richtig

  1. Vertrag ausdrucken.
  2. Mit Stift unterschreiben – durch eine Person, die Ihr Unternehmen vertreten darf.
  3. Firmenstempel setzen, falls in Ihrem Land üblich.
  4. Einscannen oder gut lesbar abfotografieren und an info@ecopv-eu.com senden.

Der Scan genügt uns. Sie müssen das Original nicht per Post schicken.

Bewahren Sie den unterschriebenen Vertrag bitte selbst auf, solange wir für Sie tätig sind.

Wie lange dauert es?

Was wir zusagen können: Sind Ihre Unterlagen vollständig, reichen wir innerhalb von 3 Werktagen ein.

Was wir nicht zusagen können: Wie schnell die Behörde entscheidet. Die folgenden Werte sind Erfahrungswerte und kein zugesichertes Ergebnis.

Registrierung Bearbeitung durch die stiftung ear
Elektrogeräte (WEEE) 6–8 Wochen
Batterien rund 3 Tage, schnellstenfalls am Folgetag

Für Verpackungen und Einwegkunststoffprodukte nennen wir Ihnen den zu erwartenden Zeitrahmen, sobald Ihre Unterlagen vorliegen.

Wichtig: Die Registrierung muss vor dem ersten Verkauf in Deutschland vorliegen.

Planen Sie die Bearbeitungszeit der Behörde ein, bevor Sie einen Verkaufsstart oder eine Marktplatz-Freischaltung terminieren.

Häufige Fragen

Ich habe keinen Drucker. Gibt es einen anderen Weg?

Für den Vertrag leider nicht. Die Schriftform lässt sich nicht digital ersetzen.

Das Antragsformular können Sie dagegen vollständig am Rechner ausfüllen und ohne Ausdruck zurücksenden.

Wer darf den Vertrag unterschreiben?

Eine Person, die Ihr Unternehmen rechtsverbindlich vertreten darf – in der Regel die Geschäftsführung oder eine Person mit Prokura.

Der Name muss zum Registerauszug passen. Unterschreibt jemand anderes, legen Sie bitte eine Untervollmacht bei.

Muss ich das Original per Post schicken?

Nein. Der eingescannte, handschriftlich unterschriebene Ausdruck genügt uns.

Bewahren Sie das Original bitte selbst auf – handschriftlich unterschrieben sein muss es trotzdem.

Ich habe mehrere Leistungen in einer Bestellung gekauft.

Dann brauchen wir je Gesetz einen Vertrag, aber nur ein Antragsformular je Registrierung.

Welche Dokumente konkret für Ihre Bestellung gelten, sagen wir Ihnen in unserer Antwort auf Ihre Bestellung.

Was passiert, wenn ich die Unterlagen nicht zurücksende?

Wir können dann nicht tätig werden – ohne Vollmacht dürfen wir Sie gegenüber der Behörde nicht vertreten.

Ihre gesetzlichen Pflichten laufen in dieser Zeit weiter. Wir erinnern Sie, wenn wir länger nichts von Ihnen hören.

Bekomme ich die Unterlagen auch auf Englisch oder Chinesisch?

Ja. Vertrag und Antragsformular sind zweisprachig, damit Sie wissen, was Sie unterschreiben.

Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung – für die ElektroG-Beauftragung schreibt § 8 Absatz 1 Satz 3 ElektroG das ausdrücklich vor.

Wen fragen Sie bei Unklarheiten?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – eine kurze Rückfrage ist schneller als ein zurückgewiesener Antrag.

Telefon: +49 6196 5835357 · E-Mail: info@ecopv-eu.com

Ihren Bestellstatus sehen Sie jederzeit in Ihrem Kundenkonto.

Diese Auskunft ist unverbindlich und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist allein unsere schriftliche Auftragsbestätigung.