{"product_id":"verpackungen-deutschland","title":"Verkaufsverpackungen-Servicepaket – Deutschland (2026)","description":"\u003cp\u003eWer Waren in Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher in Deutschland liefert, muss sich \u003cstrong\u003evor dem ersten Versand\u003c\/strong\u003e im Verpackungsregister LUCID registrieren und sich mit den Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Dieses Paket übernimmt beides – einschließlich des Bevollmächtigten nach \u003cstrong\u003e§ 5 VerpackDG\u003c\/strong\u003e.\u003c\/p\u003e\n\u003cp\u003eDas \u003cstrong\u003eVerpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG)\u003c\/strong\u003e gilt seit dem \u003cstrong\u003e12. August 2026\u003c\/strong\u003e und hat das Verpackungsgesetz (VerpackG) am selben Tag abgelöst. Parallel gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR (EU) 2025\/40 unmittelbar.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003eWas systembeteiligungspflichtige Verpackungen sind\u003c\/h2\u003e\n\u003cp\u003eSystembeteiligungspflichtig sind Verkaufs- und Umverpackungen, die \u003cstrong\u003etypischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen\u003c\/strong\u003e. Dazu zählen im Versandhandel praktisch alle Verpackungen, die mit der Ware beim Kunden ankommen:\u003c\/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eVersandkartons, Polstermaterial, Luftpolsterfolie und Klebeband\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eProduktverpackungen: Faltschachteln, Blister, Beutel, Folien und Etiketten\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eUmverpackungen, die mehrere Verkaufseinheiten zusammenfassen\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003cp\u003eFür jede dieser Verpackungen brauchen Sie eine LUCID-Registrierungsnummer und einen Systembeteiligungsvertrag. Beides ist öffentlich einsehbar – Marktplätze und Mitbewerber können es jederzeit prüfen.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003e§ 5 VerpackDG: Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung\u003c\/h2\u003e\n\u003cp\u003e§ 5 VerpackDG setzt Art. 45 Abs. 3 PPWR um. Vier Punkte daraus betreffen Sie unmittelbar:\u003c\/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eDer Bevollmächtigte gilt als Hersteller.\u003c\/strong\u003e Er „gilt im Hinblick auf die wahrzunehmenden Verpflichtungen als Hersteller im Sinne dieses Gesetzes“ und erfüllt sie \u003cstrong\u003eim eigenen Namen\u003c\/strong\u003e – nicht bloß als Bote.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eNur ein Bevollmächtigter je Hersteller.\u003c\/strong\u003e „Jeder Hersteller darf nur einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung beauftragen.“ Wer bereits einen benannt hat, muss ihn zuerst ablösen.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eSchriftliche Vollmacht in deutscher Sprache\u003c\/strong\u003e, von beiden Seiten handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet. Wir stellen den Text bereit.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eWirksam erst nach Bestätigung in LUCID.\u003c\/strong\u003e Die Bevollmächtigung greift, sobald der Bevollmächtigte sie im Verpackungsregister bestätigt hat – nicht schon mit Ihrer Unterschrift.\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003cp\u003eDiese Rolle übernimmt unsere Konzerngesellschaft \u003cstrong\u003eECOPACK GmbH\u003c\/strong\u003e. Vertragspartner und Rechnungssteller ist die \u003cstrong\u003eECOPV-EU GmbH\u003c\/strong\u003e. Beide gehören zur ECOPV-Gruppe; in der Kette steht kein fremder Dritter.\u003c\/p\u003e\n\u003cp\u003eHinweis zur Abgrenzung: Für Elektrogeräte und Batterien ist die ECOPV-EU GmbH selbst Bevollmächtigte. Im Verpackungsrecht ist es die ECOPACK GmbH – unterschiedliche Zulassungen für unterschiedliche Gesetze.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003eLeistungsumfang\u003c\/h2\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eBevollmächtigter nach \u003cstrong\u003e§ 5 VerpackDG\u003c\/strong\u003e für ein Kalenderjahr, inklusive Vollmachtstext und Bestätigung in LUCID\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\n\u003cstrong\u003eAnleitung durch Ihre LUCID-Registrierung\u003c\/strong\u003e bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) – die Eingabe nehmen Sie selbst vor, denn die Registrierung ist eine höchstpersönliche Pflicht und lässt sich auf niemanden übertragen, auch nicht auf den Bevollmächtigten\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eSystembeteiligung bei einem dualen System – damit sind die Rücknahme- und Verwertungspflichten nach \u003cstrong\u003e§ 39 VerpackDG\u003c\/strong\u003e abgedeckt\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eJährliche Datenmeldung der in Verkehr gebrachten Mengen an LUCID und an das duale System\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eSystembeteiligungsentgelt für \u003cstrong\u003e100 kg Papier, Pappe und Karton sowie 10 kg Kunststoff\u003c\/strong\u003e je Kalenderjahr\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eLaufende Kommunikation mit der ZSVR und dem dualen System\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003ch2\u003eUmfang und Konditionen\u003c\/h2\u003e\n\u003ctable\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003ePreis\u003c\/th\u003e\n\u003ctd\u003e\n\u003cstrong\u003e100 € netto\u003c\/strong\u003e je Kalenderjahr, zzgl. MwSt. – \u003cstrong\u003emit und ohne Niederlassung in Deutschland derselbe Preis\u003c\/strong\u003e\n\u003c\/td\u003e\n\u003c\/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eEnthalten\u003c\/th\u003e\n\u003ctd\u003eBevollmächtigter nach § 5 VerpackDG, LUCID-Registrierung, Systembeteiligung, Jahresmeldung sowie das Systembeteiligungsentgelt für 100 kg Papier\/Pappe\/Karton und 10 kg Kunststoff\u003c\/td\u003e\n\u003c\/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eNicht enthalten\u003c\/th\u003e\n\u003ctd\u003eSystembeteiligungsentgelte für Mengen oberhalb der enthaltenen Kontingente, weitere Materialfraktionen, die Vollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG sowie die gesetzliche Umsatzsteuer\u003c\/td\u003e\n\u003c\/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eDauer bis zur Registrierung\u003c\/th\u003e\n\u003ctd\u003e1–3 Wochen\u003c\/td\u003e\n\u003c\/tr\u003e\n\u003ctr\u003e\n\u003cth\u003eMeldefrequenz\u003c\/th\u003e\n\u003ctd\u003ejährlich, durch uns\u003c\/td\u003e\n\u003c\/tr\u003e\n\u003c\/table\u003e\n\u003ch2\u003e§ 10 VerpackDG: Wann eine Vollständigkeitserklärung fällig wird\u003c\/h2\u003e\n\u003cp\u003eÜberschreiten Sie in einem Kalenderjahr \u003cstrong\u003eeine\u003c\/strong\u003e dieser Mengen, brauchen Sie zusätzlich eine geprüfte Vollständigkeitserklärung:\u003c\/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eGlas: \u003cstrong\u003e80 t\u003c\/strong\u003e\n\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003ePapier, Pappe, Karton: \u003cstrong\u003e50 t\u003c\/strong\u003e\n\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eLeichtverpackungen (Kunststoff, Verbund, Metall) zusammengerechnet: \u003cstrong\u003e30 t\u003c\/strong\u003e\n\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003cp\u003eAbgabefrist ist der \u003cstrong\u003e15. Mai\u003c\/strong\u003e für das Vorjahr; fällt er auf ein Wochenende, verschiebt sich die Frist. Prüfen dürfen nur bei der ZSVR registrierte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigte Buchprüfer. Die Leistung buchen Sie separat: \u003ca href=\"\/products\/ve-vollstaendigkeitserklaerung-10-verpackdg\"\u003eVollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG\u003c\/a\u003e.\u003c\/p\u003e\n\u003cp\u003eFür das Bezugsjahr 2026 gilt die Übergangsregel des Gesetzeswechsels: \u003cstrong\u003eForm nach VerpackDG, Inhalt nach VerpackG\u003c\/strong\u003e.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003e§ 66 VerpackDG: Was ohne Registrierung droht\u003c\/h2\u003e\n\u003cp\u003eNicht registrierte Verpackungen dürfen \u003cstrong\u003enicht in Verkehr gebracht werden\u003c\/strong\u003e – faktisch ein Vertriebsverbot. § 66 VerpackDG stellt Verstöße als Ordnungswidrigkeit unter Bußgeld. Hinzu kommen:\u003c\/p\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eMarktplätze sind zur Prüfung der LUCID-Nummer verpflichtet und sperren Angebote ohne gültigen Eintrag.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eWettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber, mit Anwalts- und Gerichtskosten.\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003ch2\u003eFür wen ist dieses Paket gedacht?\u003c\/h2\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eHändler und Hersteller, die an deutsche Endverbraucher versenden – über den eigenen Shop, Amazon, eBay, Kaufland, OTTO oder TEMU\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eUnternehmen mit kleinen bis mittleren Versandmengen, für die 100 kg Papier und 10 kg Kunststoff im Jahr ausreichen\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eVerkäufer, deren Angebote gesperrt wurden, weil die LUCID-Nummer fehlte\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003cp\u003e\u003cstrong\u003eOb Sie eine Niederlassung in Deutschland haben, ändert den Preis nicht.\u003c\/strong\u003e Ohne Niederlassung ist der Bevollmächtigte nach § 5 VerpackDG Pflicht; mit Niederlassung übernehmen wir dieselben Schritte für Sie, ohne dass Sie die Bevollmächtigung brauchen.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003eNicht das Richtige?\u003c\/h2\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003eSie überschreiten die enthaltenen Mengen deutlich – wir rechnen die Mehrmenge nach tatsächlichem Aufkommen ab und nennen Ihnen den Satz vorab.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eSie brauchen eine \u003ca href=\"\/products\/ve-vollstaendigkeitserklaerung-10-verpackdg\"\u003eVollständigkeitserklärung nach § 10 VerpackDG\u003c\/a\u003e.\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003eSie müssen eine bereits abgegebene Meldung korrigieren: \u003ca href=\"\/products\/jahresmeldung-verpackungen-korrigieren\"\u003eJahresmeldung korrigieren\u003c\/a\u003e.\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003ch2\u003eHäufige Fragen\u003c\/h2\u003e\n\u003ch3\u003eReicht die Registrierung bei LUCID allein aus?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eNein. LUCID ist nur das Register. Sie brauchen zusätzlich einen \u003cstrong\u003eSystembeteiligungsvertrag\u003c\/strong\u003e bei einem dualen System, das Sammlung und Verwertung Ihrer Verpackungen finanziert und damit § 39 VerpackDG erfüllt. Beides ist in diesem Paket enthalten – die Registrierung allein würde Ihre Pflichten nicht erfüllen.\u003c\/p\u003e\n\u003ch3\u003eIch habe schon einen anderen Bevollmächtigten. Kann ich Sie zusätzlich beauftragen?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eNein. § 5 VerpackDG lässt \u003cstrong\u003enur einen Bevollmächtigten je Hersteller\u003c\/strong\u003e zu. Der bestehende muss zuerst abgelöst werden; sagen Sie uns das bei der Buchung, dann stimmen wir den Wechsel ab.\u003c\/p\u003e\n\u003ch3\u003eAb wann wirkt die Bevollmächtigung?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eErst wenn der Bevollmächtigte sie \u003cstrong\u003ein LUCID bestätigt\u003c\/strong\u003e hat – nicht mit Ihrer Unterschrift. Die Vollmacht muss außerdem \u003cstrong\u003ein deutscher Sprache\u003c\/strong\u003e vorliegen und von beiden Seiten handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur unterzeichnet sein.\u003c\/p\u003e\n\u003ch3\u003eGilt meine deutsche LUCID-Nummer auch in anderen EU-Ländern?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eNein. Jeder Mitgliedstaat führt ein eigenes Register. Amazon prüft seit dem 12. August 2026 die Verpackungsregistrierung in \u003cem\u003ejedem\u003c\/em\u003e EU-Land, in dem Sie verkaufen oder lagern. Die Leistungen für die übrigen Länder finden Sie unter \u003ca href=\"\/collections\/amazon-epr-pflichtlaender\"\u003eAmazon EPR-Pflichtländer\u003c\/a\u003e.\u003c\/p\u003e\n\u003ch3\u003eWie werden die Mengen gemeldet?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eSie teilen uns einmal jährlich die in Deutschland in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen je Materialfraktion mit. Wir übernehmen die Meldung an LUCID und an das duale System. Die beiden Meldungen müssen übereinstimmen – Abweichungen sind der häufigste Prüfungsanlass.\u003c\/p\u003e\n\u003ch3\u003eIch habe in früheren Jahren nicht gemeldet. Was nun?\u003c\/h3\u003e\n\u003cp\u003eMengen für abgeschlossene Jahre lassen sich nachmelden. Das ist ein eigener Vorgang: \u003ca href=\"\/products\/verpackungsmengen-nachmelden-abgeschlossene-jahre\"\u003eVerpackungsmengen für abgeschlossene Jahre nachmelden\u003c\/a\u003e.\u003c\/p\u003e\n\u003ch2\u003ePassend dazu\u003c\/h2\u003e\n\u003cul\u003e\n\u003cli\u003e\u003ca href=\"\/collections\/packaging-compliance-services\"\u003eAlle Leistungen zu Verpackungen (VerpackDG \/ PPWR)\u003c\/a\u003e\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\u003ca href=\"\/collections\/amazon-epr-pflichtlaender\"\u003eAmazon EPR-Pflichtländer ab dem 12. August 2026\u003c\/a\u003e\u003c\/li\u003e\n\u003cli\u003e\u003ca href=\"\/pages\/preise\"\u003ePreisübersicht aller EPR-Leistungen\u003c\/a\u003e\u003c\/li\u003e\n\u003c\/ul\u003e\n\u003cp\u003eFragen vorab? \u003cstrong\u003e+49 6196 5835357\u003c\/strong\u003e\u003c\/p\u003e\n\u003cp\u003eMit Abschluss der Bestellung bestätigen Sie, dass Sie unsere \u003ca href=\"\/policies\/terms-of-service\"\u003eAllgemeinen Geschäftsbedingungen\u003c\/a\u003e gelesen haben und akzeptieren, und erteilen uns die Vollmacht, alle zugehörigen Leistungen in Ihrem Namen zu erbringen.\u003c\/p\u003e\n","brand":"ECOPV-EU","offers":[{"title":"2026","offer_id":54581254357276,"sku":null,"price":100.0,"currency_code":"EUR","in_stock":true}],"thumbnail_url":"\/\/cdn.shopify.com\/s\/files\/1\/0955\/5096\/3996\/files\/ecopv-verpackungen-deutschland_27bdfbd9-6690-4665-9a58-296fa44a4793.png?v=1789796707","url":"https:\/\/shop.ecopv-eu.com\/products\/verpackungen-deutschland","provider":"ECOPV-EU","version":"1.0","type":"link"}